Brancheninitiative
„Regelmäßige Weiterbildung für Versicherungsvermittler“
Mit der Initiative „gut beraten“ können Versicherungsvermittler ab 01.01.2014 ihre regelmäßige und qualifizierte Weiterbildung gegenüber dem Kunden mit einem anerkannten Zertifikat nachweisen.
MWV unterstützt seit 01.09.2013 als akkreditierter Bildungsdienstleister diese Initiative. Sie erhalten von uns eine entsprechende Bescheinigung für die von Ihnen besuchten Seminare mit Angabe der entsprechenden Zeitgutschriften gemäß der neuen „IDD-Richtline“.
Das System
Seit Februar 2018 wurde die Währung der Weiterbildungsdatenbank von Weiterbildungspunkten auf Bildungszeit in Minuten/Stunden geändert. Die Bildungszeit gilt nun je Kalenderjahr statt bisher je persönlichem Bildungsjahr.
Entsprechend der neuen Richtlinie IDD ist eine gesetzliche Mindestanzahl von 15 Stunden Weiterbildung im laufenden Kalenderjahr verpflichtend.
- 1-Tages-Seminar entspricht 6 Stunden
- 2-Tages-Seminar entspricht 12,5 Stunden
Sobald die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von 15 Stunden Weiterbildung im laufenden Kalenderjahr erreicht wird, wird die gut beraten Bescheinigung automatisch ausgestellt.
Fragen und Antworten
- Ist die Teilnahme an der Initiative verpflichtend?
Die Teilnahme an der Initiative ist freiwillig. Seit Februar 2018 schreibt die neue IDD Richtlinie eine gesetzliche Mindestanzahl von 15 Stunden Weiterbildung im laufenden Kalenderjahr vor.
- Wer darf die Bildungszeit anrechnen?
Jeder Bildungsdienstleister, der von der Initiative akkreditiert ist, darf die Bildungszeit anrechnen.
- Wie wird die Bildungszeit gutgeschrieben?
Bei Teilnahme an einem entsprechenden Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, aus der sich die Bildungszeit ergibt.
- Wo wird die Bildungszeit gesammelt?
Die Bildungszeit wird in einer überbetrieblichen Weiterbildungsdatenbank gesammelt. Alle teilnehmenden Vermittler erhalten bei dieser Datenbank ein individuelles Weiterbildungskonto. Um ein Weiterbildungskonto zu eröffnen, benötigen Sie einen sogenannten „Trusted Partner“. Der Trusted Partner/akkreditierter Bildungsdienstleister schreibt Ihnen die Bildungszeit auf Ihrem persönlichen Weiterbildungskonto gut.
- Wer ist Trusted Partner?
Trusted Partner können sein:
- Arbeitgeber
- Vermittlerverband
- Berufsbildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft
- Wer kann das Weiterbildungskonto einsehen?
Nur Sie als Vermittler und der von Ihnen beauftragte Trusted Partner hat Einsicht in das Konto.
- Ihr Ansprechpartner bei MWV
- Weiterführende Links
Internetseite der Initiative „gut beraten“: www.gutberaten.de