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Seminar Nr. 2623 (Teil 1)

Online-Seminar, 05.12.-06.12.2024
1. Tag: 9.00 - 16.30 Uhr; 2. Tag: 9.00 - 17.00 Uhr

Seminar Nr. 2624 (Teil 2)

Online-Seminar, 28.03.2025
9.00 - 16.30 Uhr

Schriftlich bei MWV.

Bitte kreuzen Sie das Seminar an, an dem Sie teilnehmen möchten:

Seminar 2623 (Teil 1):
Online-Seminar, 05.12.-06.12.2024
Seminar 2624 (Teil 2):
Online-Seminar, 28.03.2025
beide Veranstaltungen: 1.000,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitaler Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat

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IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX

Die Bildung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen

Grundlagenseminare
Teil 1: Unfälle Kfz gegen Kfz
Teil 2: Unfälle sonstiger Verkehrsteilnehmer

Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag

Die Bildung der Haftungsquote führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten, zumal hier oft auch der „gesunde Menschenverstand“ nicht weiterhilft. Nach dem Wegfall vieler Teilungsabkommen müssen die meisten Fälle nach Sach- und Rechtslage abgerechnet werden.
Im ersten Teil beschäftigen wir uns mit Verkehrsunfällen, bei denen zwei Kraftfahrzeuge beteiligt sind, im zweiten Teil mit Verkehrsunfällen, die zwischen Kraftfahrzeug und nicht motorisiertem Verkehrsteilnehmer eintreten.
Ziel der Grundlagenseminare ist es, den Teilnehmern die Findung der richtigen Haftungsquote zu erleichtern. Anhand konkreter Beispiele werden die Haftungsgrundlagen sowie Beweisprobleme systematisch dargestellt und die Quotenbildung ermittelt.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Regress des Sozialversicherers und den hierbei zu beachtenden Besonderheiten.

Online-Plattform: Microsoft Teams
Als Grundlagenseminar richtet sich die Veranstaltung an Schadensachbearbeiter mit noch geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH, aber auch an erfahrene Praktiker, die ihre Kenntnisse noch einmal systematisch auffrischen wollen; Mitarbeiter in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; Rechtsanwälte; Makler.
RAe: § 15 FAO 18,5 Stunden für beide Veranstaltungen
Makler/Versicherer: 18,5 Stunden Bildungszeit für beide Veranstaltungen

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

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