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Seminar Nr. 1260 (Teil 2)
Barcelo Köln, 26.09.-27.09.2011
Der Regress des Sozialversicherungsträgers
Grundlagenseminar
Andreas Engelbrecht
Engelbrecht Seutter Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Silvia Fleck
Präsidentin des Sozialgerichts Gelsenkirchen
Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Thomas Hansen
langjähriger Regressleiter einer Ersatzkasse
Roland Kornes
BG RCI, Leiter Regress-Kompetenz-Center Mainz
Mitglied des Arbeitskreises Regress der DGUV
Kerstin Stahl
Rechtsanwältin, Leitende Justitiarin, Allianz Vers.-AG München
Engelbrecht Seutter Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Silvia Fleck
Präsidentin des Sozialgerichts Gelsenkirchen
Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Thomas Hansen
langjähriger Regressleiter einer Ersatzkasse
Roland Kornes
BG RCI, Leiter Regress-Kompetenz-Center Mainz
Mitglied des Arbeitskreises Regress der DGUV
Kerstin Stahl
Rechtsanwältin, Leitende Justitiarin, Allianz Vers.-AG München
Ziel dieses Seminars ist es, die wesentlichen Grundlagen, die für den Regress des Sozialversicherers aus übergegangenem (§§ 116, 119 SGB X) und eigenem Recht (§ 110 SGB VII) bedeutsam sind, systematisch und im Zusammenhang darzustellen. Dabei wird besonderer Wert auf eine praxisgerechte Vermittlung gelegt, die sich an den Bedürfnissen der täglichen Schadenbearbeitung orientiert. Da es sich um ein Grundlagenseminar handelt, wendet sich das Seminar an MitarbeiterInnen, die mit der schwierigen Materie des SVT-Regress erst seit kurzem befasst sind, als auch Interessenten, die bereits über eine gewisse Anfangserfahrung verfügen, aber im schwierigen Bereich des SVT-Regresses noch nicht sattelfest sind. Die TeilnehmerInnen erhalten ein ausführliches Skriptum, in welches die neueste Rechtsprechung eingearbeitet ist.
Als Grundlagenseminar richtet sich die Veranstaltung an SchadensachbearbeiterInnen mit noch geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH, MitarbeiterInnen in Regressabteilungen oder Reha-SachbearbeiterInnen mit Regressaufgaben bei Sozialversicherungsträgern; RechtsanwälteInnen.
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht