Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere
Spartenübersicht
um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen
vergangene Termine
Seminar Nr. 1256
Barcelo Köln, 17.05.2011
Aktuelle Probleme bei der Regulierung internationaler Verkehrsunfall-Schäden
Aus aktuellem Anlass: Das Anhängerurteil des BGH: Der Regress bei internationalen Gespannen
Vanessa Colin
Allianz Versicherungs-AG,
Rechtsanwältin, Leitende Justitiarin
Hans-Peter Luckhaupt
Fachprokurist der R+V Versicherung,
Vorsitzender der Arbeitsgruppe zu internationalen Kfz-Schäden des GDV
Bernhard Pabst
DGUV, Referatsleiter Auslandsregress
Oskar Riedmeyer
RAe Dr. Eick & Partner, München,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Allianz Versicherungs-AG,
Rechtsanwältin, Leitende Justitiarin
Hans-Peter Luckhaupt
Fachprokurist der R+V Versicherung,
Vorsitzender der Arbeitsgruppe zu internationalen Kfz-Schäden des GDV
Bernhard Pabst
DGUV, Referatsleiter Auslandsregress
Oskar Riedmeyer
RAe Dr. Eick & Partner, München,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Das Praktikerseminar beschäftigt sich mit folgenden Themenbereichen:
- Richtige Behandlung von internationalen Schadensersatz- und Regressansprüchen
- Grundsätze und Probleme des rechtsanwaltlichen Mandats bei internationalen Fällen
- Umfang und Grenzen der gerichtlichen Zuständigkeit gemäß EG-VO 44/2001
- Aktuelle Regulierungs- und Gerichtspraxis bei Geltendmachung im Land des Opfers
- Anwendung der Rom II-Verordnung und Abgrenzung zum Haager Übereinkommen
- Abgrenzung zwischen materiellem Kollisionsrecht und nationalen Prozessordnungen
- Erfolgsaussichten und Probleme beim internationalen Regress von Sozialleistungen
- Unterstützung durch das Deutsche Büro Grüne Karte und die Verkehrsopferhilfe
Die Veranstaltung richtet sich als Praktikerseminar an SchadenreguliererInnen, die bei Erst- oder Rückversicherern oder spezialisierten Schadenregulierungsorganisationen mit der Bearbeitung internationaler Schadensfälle befasst sind sowie an MitarbeiterInnen in Regressabteilungen von Sozialversicherungsträgern und an mit internationalen Fällen befasste und am Thema interessierte RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).