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Seminar Nr. 1331
Barcelo Köln, 13.03.-14.03.2012
Schadenregulierung in der Kaskoversicherung nach neuem VVG und neuen AKB
Prof. Dr. Karl Maier
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
Klaus-Friedrich Meinecke
Rechtsanwalt, langjähriger Direktor bei der LVM Versicherung Münster (Kraftfahrt),
ehemaliger Leiter der AG Grundsatz und Bedingungen des GDV
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
Klaus-Friedrich Meinecke
Rechtsanwalt, langjähriger Direktor bei der LVM Versicherung Münster (Kraftfahrt),
ehemaliger Leiter der AG Grundsatz und Bedingungen des GDV
Durch die Einführung des VVG 2008 sowie der zeitgleich erfolgten vollständigen Neufassung der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) haben sich für die Kaskoversicherung erhebliche Veränderungen ergeben. Erste Gerichtsentscheidungen geben Anhaltspunkte für die Zulässigkeit und die mögliche Höhe der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Auch im Obliegenheitenrecht sind insbesondere zu Fragen der Belehrung und der Kausalität bereits etliche Urteile ergangen.
In diesem Grundlagenseminar werden die bei der Kasko-Schadenregulierung wichtigen Probleme systematisch anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Die Kenntnis der für die Schadenregulierung wichtigen gerichtlichen Entscheidungen wird ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, mit den konkreten Schadensituationen sachgerecht umzugehen.
In diesem Grundlagenseminar werden die bei der Kasko-Schadenregulierung wichtigen Probleme systematisch anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Die Kenntnis der für die Schadenregulierung wichtigen gerichtlichen Entscheidungen wird ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, mit den konkreten Schadensituationen sachgerecht umzugehen.
Die Veranstaltung richtet sich an MitbearbeiterInnnen aus den Bereichen Kraftfahrt- und Kasko-Schaden, die zwar schon über erste Berufserfahrung verfügen, aber noch nicht sattelfest sind; RechstanwälteInnen.
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht