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Seminar Nr. 1297
Barcelo Köln, 12.03.2012
Haftung und Inanspruchnahme der Architekten und Ingenieure am Bau
Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung
Ulrich Kleefisch
AXA Versicherung AG,
Leiter Haftpflicht Schaden Süd
Mitglied der Arbeitsgruppe Haftpflicht/Strukturreform beim GDV
Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
AXA Versicherung AG,
Leiter Haftpflicht Schaden Süd
Mitglied der Arbeitsgruppe Haftpflicht/Strukturreform beim GDV
Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
Das Seminar beschäftigt sich vertieft mit der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure. Nicht nur in dieser Rechtsprechung zeigt sich die große Bedeutung, welche die Dokumentation und der Nachweis von Baumängeln für die Haftung der Architekten und Ingenieure haben. Grund genug, die Grundzüge des gerichtlichen Beweisverfahrens und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Tätigkeit des Sachverständigen näher zu betrachten. Von großer praktischer Bedeutung für die Abwicklung von Baumängeln – gerade auch bei Beteiligung von Architekten und Ingenieuren – ist schließlich die zeitnahe Einholung eines Privatgutachtens, dessen Tragweite und Bedeutung für den gerichtsfesten Nachweis von Baumängeln oft unterschätzt wird.
Außerdem werden anhand konkreter Schadenfälle Probleme dargestellt, die in der Regulierungspraxis häufig zu Schwierigkeiten führen, weil eine gerichtliche Klärung hierzu noch nicht vorliegt.
Außerdem werden anhand konkreter Schadenfälle Probleme dargestellt, die in der Regulierungspraxis häufig zu Schwierigkeiten führen, weil eine gerichtliche Klärung hierzu noch nicht vorliegt.
Erfahrene MitarbeiterInnen aus den Bereichen Haftpflicht-Schaden und –Betrieb, VersicherungsmaklerInnen; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO), Architekten und Ingenieure.
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt Versicherungsrecht