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Seminar Nr. 1348
Barcelo Köln, 28.09.-29.09.2012
Die Regulierung von Geburtsschäden
Berechnung von Schadenersatzansprüchen
Hans-Günter Ernst
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Das Praktiker-Seminar will den mit der Abwicklung von Geburtsschäden befassten Personenkreisen methodische und praktische Hilfestellungen und Hinweise zum weiteren Vorgehen geben, wenn die Verantwortlichkeit dem Grunde nach festgestellt ist und nunmehr die dem geschädigten Kind (und sonstigen Dritten) zustehenden Ansprüche zur Höhe geltend gemacht werden.
Die schadenersatzrechtliche Beurteilung benötigt nicht nur das Wissen um die einzelnen Anspruchstatbestände, vielmehr nehmen gerade auch bei jungen Verletzten Drittleistungsträger Einfluss auf die Schadenabwicklung. Die Regulierung ist nicht nur durch die Rechtsprechung geprägt, sich häufig wandelnde Gesetzgebung kompliziert die Abwicklung (teilweise auch für alte Schadenfälle mit rechtlicher Rückwirkung über Jahrzehnte).
Das umfangreiche Skript enthält über den Seminarinhalt hinaus vertiefende Informationen.
Die schadenersatzrechtliche Beurteilung benötigt nicht nur das Wissen um die einzelnen Anspruchstatbestände, vielmehr nehmen gerade auch bei jungen Verletzten Drittleistungsträger Einfluss auf die Schadenabwicklung. Die Regulierung ist nicht nur durch die Rechtsprechung geprägt, sich häufig wandelnde Gesetzgebung kompliziert die Abwicklung (teilweise auch für alte Schadenfälle mit rechtlicher Rückwirkung über Jahrzehnte).
Das umfangreiche Skript enthält über den Seminarinhalt hinaus vertiefende Informationen.
Erfahrene MitarbeiterInnen bei Versicherungen; Regress-SachbearbeiterInnen gesetzlicher Krankenkassen, Ersatzkassen etc.; MitarbeiterInnen privater Krankenkassen; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht