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Seminar Nr. 1355
Barcelo Köln, 10.10.2012
Die neue Fahrerschutzversicherung (Fahrerkasko)
Prof. Dr. Karl Maier
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
Ass. jur. Hans-Josef Schwab
R + V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden, Großschaden-Regulierer
Mitherausgeber des AKB-Kommentars Halm/Kreuter/Schwab
Dr. Martin Stadler
Allianz Versicherungs-AG, München, Leitender Justiziar
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
Ass. jur. Hans-Josef Schwab
R + V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden, Großschaden-Regulierer
Mitherausgeber des AKB-Kommentars Halm/Kreuter/Schwab
Dr. Martin Stadler
Allianz Versicherungs-AG, München, Leitender Justiziar
Kaum eine Produktinnovation am Kfz-Versicherungsmarkt hat in den letzten Jahren eine ähnlich schnelle Verbreitung gefunden wie die Fahrerschutzversicherung (Fahrer-kasko). Bei vielen Versicherern hat die Fahrerschutzversicherung, die den versicherten Fahrer nach den Regeln der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt und so für diesen eine wichtige Versicherungslücke schließt, die herkömmliche Kraftfahrt-Unfallversicherung bereits vollständig abgelöst. Noch fehlen unverbindliche Musterbe-dingungen des GDV – entsprechend schwierig ist die inhaltliche Orientierung im rechtli-chen Neuland. Unsere Themenschwerpunkte:
Schwerpunkt Betrieb
Schwerpunkt Betrieb
- Rechtliche Einordnung als Unfall- oder Haftpflichtversicherung
- Versicherte Leistungen
- Grenzen des Versicherungsschutzes bei Gebrauch des Fahrzeugs
- Bedingungsvergleich der am Markt angebotenen Varianten
- Produktbesonderheit Subsidiarität
- Die Fahrerschutzversicherung im Beratungsgespräch
- Prüfung der Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach
- Ermittlungsarbeit
- Typische Probleme einzelner Schadenpositionen
- Schadenminderungspflicht und Mitwirkungspflicht des Verletzten
- Ansprüche gegen Dritte und Regressbearbeitung
Erfahrene SachbearbeiterInnen, Gruppen- und AbteilungsleiterInnen und ProduktentwicklerInnen in den Bereichen Kraftfahrt und Unfall, MaklerInnen, RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Verkehrsrecht