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Seminar Nr. 1362
Barcelo Köln, 05.11.2012
Leasingprobleme beim KH- und Kasko-Schaden
Dr. Kurt Reinking
Rechtsanwalt
Oskar Riedmeyer
RAe Dr. Eick & Partner, München,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt
Oskar Riedmeyer
RAe Dr. Eick & Partner, München,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Leasing boomt nach wie vor. Rund ein Viertel aller neu zugelassenen Fahrzeuge werden geleast. Damit müssen in der Kraftfahrtversicherung häufig Leasingfahr-zeuge betreffende Schadensfälle bearbeitet werden. Besonderheiten ergeben sich hier u. a. bei der Regulierung von Unfallschäden in der KH-Versicherung. So muss sich nach einem vieldiskutierten Urteil des BGH vom 10.7.2007 der Leasinggeber weder das Mitverschulden des Leasingnehmers noch die Betriebsgefahr des Leasingfahrzeuges zurechnen lassen. Nach einer weiteren aktuellen BGH-Entscheidung vom 7.12.2010 soll dem leistenden KH-Versicherer sogar der Regress gegen den Leasingnehmer verwehrt sein. Auch in der Kaskoversicherung sind einige Probleme zu lösen. Gestritten wird beispielsweise, ob eine Entschädigung brutto oder netto zu leisten ist. In der Gap-Versicherung müssen die Abrechnungen des Leasinggebers geprüft und an den Bedingungen für die Entscheidungsleistung gemessen werden.
Das Seminar vermittelt zunächst die für das Verständnis des Leasings erforderlichen Grundkenntnisse. Unter Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung werden sodann die für die KH- und Kaskoversicherung bedeutsamen Aspekte des Leasingrechts vertieft.
Das Seminar vermittelt zunächst die für das Verständnis des Leasings erforderlichen Grundkenntnisse. Unter Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung werden sodann die für die KH- und Kaskoversicherung bedeutsamen Aspekte des Leasingrechts vertieft.
SchadensachbearbeiterInnen aus den Bereichen KH und Kasko; RechtsanwälteInnen
(Seminar erfüllt § 15 FAO).
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
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§15
FAO
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