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Seminar Nr. 1394
Barcelo Köln, 18.03.-19.03.2013
Personen-Spät-Schäden
Spätschadenerkennung, Regulierung, Reservebildung
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Dr. med. Roland Schelter
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Dr. med. Roland Schelter
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG
Die Einschätzung von Verletzungen ist eine wichtige Komponente der Schadenregulierung, um einen angemessenen Erledigungsbetrag zu finden und künftige – mögliche, aber nicht sichere – Risiken abzubilden. Treten erst spät Folgen einer früheren Verletzung auf, kann dies in einem erheblichen Maße zu Leistungen von Drittleistungsträgern (insbesondere Sozialversicherern) führen, aber auch den unmittelbar Verletzten an weitere Forderungen denken lassen. Das Seminar will zu diesem Problemkreis medizinische und rechtliche Aspekte aufzeigen.
SchadensachbearbeiterInnen aus den Bereichen KH und AH; Regress-SachbearbeiterInnen bei SVT; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht