Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere
Spartenübersicht
um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen
vergangene Termine
Seminar Nr. 1534
Barcelo Köln, 23.09.2014
Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens
Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Die Bedeutung des Haushaltsführungsschadens im Rahmen der Schadenregulierung ist lange unterschätzt worden. Heute ist er eine nicht mehr wegzudenkende Schadensposition. Gerade die Sozialversicherungsträger haben den Haushaltsführungsschaden als eine Position entdeckt, mit der sich eine Regressforderung auffüllen lässt. Die Berechnung dieser Schadensposition ist aber nicht einfach, sodass insgesamt große Unsicherheiten bestehen.
In dem Grundlagenseminar werden die gesamten praxisrelevanten Probleme des Haushaltsführungsschadens anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt, vor allem im Falle der Verletzung, aber auch bei Tötung des Haushaltsführenden. Auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen werden ausführlich behandelt. Schließlich werden Hinweise zur Abfindung dieser Schadensposition gegeben.
In dem Grundlagenseminar werden die gesamten praxisrelevanten Probleme des Haushaltsführungsschadens anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt, vor allem im Falle der Verletzung, aber auch bei Tötung des Haushaltsführenden. Auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen werden ausführlich behandelt. Schließlich werden Hinweise zur Abfindung dieser Schadensposition gegeben.
Die Veranstaltung richtet sich als Grundlagenseminar an SchadensachbearbeiterInnen in AH und KH, an MitarbeiterInnen in Regressabteilungen bei SVT, die bereits über Anfangserfahrung verfügen, aber noch nicht „sattelfest“ sind sowie an Rechts-anwälteInnen.
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht