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Seminar Nr. 1602
Hamburg, 11.05.2015
Beitragsschaden und Beitragsregress im Haftpflichtschaden
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Sozialversicherungsbeiträge bilden zwischenzeitlich ein eigenes Problemfeld bei der Regulierung von Schadenfällen. Das Beitragsrecht ist vielschichtig und in seinen Konsequenzen nicht immer überschaubar.
Wer in diesem Bereich nicht ausreichend informiert ist, kann teure Fehler in der Regulierung begehen. Das gilt nicht nur für Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung und Drittleistungsträger (vor allem Rentenversicherung, Krankenversicherung), sondern auch für Anwälte, die Geschädigte oder Haftpflichtversicherer vertreten. Das Seminar will in dieses fehleranfällige Dickicht Licht bringen.
- Wann werden Beiträge erhoben?
- In welchem Volumen werden sie erhoben? ... und von wem?
- Was passiert bei rückwirkenden Zuständigkeitsveränderungen?
- Was bewirken Beiträge für die Regulierung vor allem des Verdienstausfallschadens?
- Wann ist der Regress ausgeschlossen?
Wer in diesem Bereich nicht ausreichend informiert ist, kann teure Fehler in der Regulierung begehen. Das gilt nicht nur für Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung und Drittleistungsträger (vor allem Rentenversicherung, Krankenversicherung), sondern auch für Anwälte, die Geschädigte oder Haftpflichtversicherer vertreten. Das Seminar will in dieses fehleranfällige Dickicht Licht bringen.
Erfahrene SachbearbeiterInnen in KH- und AH-Schadenabteilungen; MitarbeiterInnen in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; RechtsanwälteInnen.
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden
§15
FAO
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- Fachanwalt Verkehrsrecht