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Seminar Nr. 1638 (Teil 1)
Barcelo Köln, 07.10.-08.10.2015
Die Regulierung des Personenschadens
Teil 1: Erwerbsschaden/Teil 2: Unterhaltsschaden
Ausgewählte Probleme für erfahrene Schadenregulierer
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Die Bearbeitung von Erwerbs- und Unterhaltsschäden erfordert umfangreiche Kenntnisse. Die Materie findet sich nur in geringem Umfang im Gesetz, sie ist weitgehend durch die Rechtsprechung entwickelt.
Folgende Merkmale kennzeichnen das Seminar:
Folgende Merkmale kennzeichnen das Seminar:
- Darstellung des Anspruchssystems
- Praktische Fälle mit Rechenbeispielen
- Darstellung der regulierungsrelevanten Rechtsprechung
- Ausführliche praxisgerechte Arbeitsunterlagen
Erfahrene Schadensachbearbeiter (KH, AH, SVT, sonstige Drittleistungsträger), die bereits über vertiefte Regulierungserfahrung verfügen, Rechtsanwälte.
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 12 Stunden bei Einzelbuchung; 24 Stunden für beide Teile
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 12 Stunden bei Einzelbuchung; 24 Stunden für beide Teile
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht
- Fachanwalt Sozialrecht