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Seminar Nr. 1639
Barcelo Köln, 08.10.2015
Arzthaftungsrecht
Grundlagenseminar
Arzthaftungsfälle gewinnen in der anwaltlichen Praxis zunehmend an Gewicht, bergen aber auch besondere Gefahren in sich. Daher werden in dieser Veranstaltung zunächst die rechtlichen Grundlagen und Behandlungsverhältnisse systematisch und u. a. mit der Fragestellung erläutert, wer richtiger Anspruchsgegner des Patienten ist (z.B.: ambulante/stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt). Sodann werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers dargestellt; dazu gehört auch die Frage, inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrecht-lichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche, therapeutische und Eingriffs- und Risiko-aufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten anwaltlichen Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten).
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung und die mit dem Patientenrechtegesetz verbundenen Neuerungen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrecht-lichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche, therapeutische und Eingriffs- und Risiko-aufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten anwaltlichen Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten).
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung und die mit dem Patientenrechtegesetz verbundenen Neuerungen.
Mitarbeiter bei Versicherungen; Regress-Sachbearbeiter gesetzlicher Krankenkassen, Ersatzkassen etc.; Mitarbeiter privater Krankenkassen mit noch geringer Berufserfahrung; Rechtsanwälte.Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
§15
FAO
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- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht
- Fachanwalt Sozialrecht