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Seminar Nr. 1702
Köln Lindner, 20.04.2016
Personen-Vorschäden und ihre Auswirkungen in der Schadenregulierung
Unfallfremde Ursachen aus juristischer und medizinischer Sicht
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Dr. med. Roland Schelter
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Dr. med. Roland Schelter
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG
Häufig stellt sich bei der Schadenregulierung heraus, dass der geltend gemachte Personenschaden nicht alleine auf das Unfallereignis, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Daraus resultieren vielfältige und häufig komplizierte Fragestellungen, die bei der Regulierung zu berücksichtigen sind. Unser Seminar bietet praktische Hilfestellungen und Hinweise für die Abwicklung solcher durch unfallfremde Umstände mitgeprägten Schadenereignisse aus juristischer und medizinischer Sicht. Die aktuelle Rechtsprechung ist berücksichtigt.
Das umfangreiche Skript enthält über den Seminarinhalt hinaus vertiefende Informationen.
Das umfangreiche Skript enthält über den Seminarinhalt hinaus vertiefende Informationen.
Die Veranstaltung richtet sich an Schadensachbearbeiter aus den Bereichen KH und AH, Mitarbeiter in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; Rechtsanwälte. Grundkenntnisse bei der Regulierung von Personenschäden werden vorausgesetzt.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht