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Seminar Nr. 1752
Köln, 03.11.2016
Problematische Personenschäden
Instanzgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung zu Kernproblemen des Personenschadens
Dr. med. Roland Schelter
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG
Wolfgang Wellner
Langjähriger Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH,
Rechtsanwalt
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG
Wolfgang Wellner
Langjähriger Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH,
Rechtsanwalt
Personenschäden, die sich zum teuren Großschaden ausweiten, haben in der Regulierungspraxis eine stetig steigende Tendenz.
Rechtlicher Teil:
Medizinischer Teil:
Nach Unfällen werden häufig Beschwerden und Diagnosen mit unklarer Kausalität und oft unbefriedigenden Behandlungsergebnissen geltend gemacht.
Rechtlicher Teil:
- Welche Problemfälle und Lösungsansätze gibt es in der Rechtsprechung?
- Welche Rolle spielen Kausalität und Zurechnungszusammenhang?
- Welche Rolle spielt die Darlegungs- und Beweislast?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen zur Eingrenzung, z. B. bei Mitverschulden?
- Welche Hilfestellung bietet die Rechtsprechung, insbesondere des BGH?
Medizinischer Teil:
Nach Unfällen werden häufig Beschwerden und Diagnosen mit unklarer Kausalität und oft unbefriedigenden Behandlungsergebnissen geltend gemacht.
- Die Bedeutung der medizinischen Begutachtung zwischen Unfallanalytik und Bio mechanik (Delta-v, Harmlosigkeitsgrenze, Verletzungsrisiko)
- Wichtige und richtige Fragen an den medizinischen Gutachter (wichtige Unterlagen, richtige Fragestellung)
- Korrekte Interpretation des medizinischen Gutachtens (Beschwerden und Befund, subjektive und objektive Symptome)
Schadensachbearbeiter bei KH-/AH-Versicherungen; Mitarbeiter aus den Abteilungen Leistung und Regress bei SVT, Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht