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Seminar Nr. 1779
Köln, 01.12.2016
Haftung bei Sportunfällen
Sportliche Betätigung hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Neben dem unbestreitbaren Nutzen hat die Sportübung aber auch eine Schattenseite. Es kommt jährlich im organisierten und nichtorganisierten Sport zu weit über 1 Million Sportunfällen, ferner zusätzlich zu rund 700.000 Schulsportunfällen. Bei vielen Sportunfällen stellt sich die Frage, ob ein Dritter auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Die für bestimmte Sportarten jeweils geltenden Anspruchsvoraussetzungen und –beschränkungen werden eingehend anhand praktischer Fälle und gerichtlicher Entscheidungen dargestellt.
Schadensachbearbeiter bei AH-Versicherungen, Mitarbeiter bei SVT, Rechtsanwälte
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
§15
FAO
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- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht