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Seminar Nr. 1989
Köln, 14.11.2018
Der Regress in der Privaten Krankenversicherung
Dr. Frank Krahe
Kanzlei Krahe, Köln, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Simone Staab
Arens Rechtsanwälte, Köln
Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht
Kanzlei Krahe, Köln, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Simone Staab
Arens Rechtsanwälte, Köln
Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht
Anders als bspw. in der Sachversicherung werden die Regressmöglichkeiten des privaten Krankenversicherers oftmals weder erkannt noch konsequent verfolgt. Dementsprechend bleiben große Regresspotentiale für die private Krankenversicherungsbranche wirtschaftlich ungenutzt.
In unserem Seminar werden die wichtigsten Kenntnisse zum Regress des privaten Krankenversicherers vermittelt:
In unserem Seminar werden die wichtigsten Kenntnisse zum Regress des privaten Krankenversicherers vermittelt:
- Grundlagen und Umfang des Regressanspruches
- Typische Regresssituationen (vertraglich, deliktisch, Gefährdungshaftung, etc.)
- Besondere Probleme, wie z. B. Vergleiche und Verjährung
- Arbeitshilfen zur Erkennung der Regressmöglichkeiten und deren systematischer Abarbeitung
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter privater Krankenversicherer und Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
§15
FAO
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- Fachanwalt Versicherungsrecht