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Seminar Nr. 2028
Köln, 10.04.2019
Arzthaftungsrecht
Grundlagenseminar (zum Teil mit vertiefenden Fragestellungen)
Arzthaftungsfälle gewinnen in der anwaltlichen Praxis zunehmend an Gewicht, bergen aber auch besondere Gefahren in sich. Daher werden in dieser Veranstaltung zunächst die rechtlichen Grundlagen und Behandlungsverhältnisse systematisch und u. a. mit der Fragestellung erläutert, wer richtiger Anspruchsgegner des Patienten ist (z.B.: ambulante/stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt). Sodann werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers dargestellt; dazu gehört auch die Frage, inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche, therapeutische Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten anwaltlichen Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten).
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH und gibt einen Ausblick auf Reformüberlegungen zur Änderung des Patientenrechtegesetzes.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche, therapeutische Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten anwaltlichen Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten).
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH und gibt einen Ausblick auf Reformüberlegungen zur Änderung des Patientenrechtegesetzes.
Mitarbeiter bei Versicherungen; Regress-Sachbearbeiter gesetzlicher Krankenkassen, Ersatzkassen etc.; Mitarbeiter privater Krankenkassen mit noch geringer Berufserfahrung; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
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- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht