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Seminar Nr. 2058
Köln, 06.06.2019
Tierhalterhaftpflicht
Der Unfall mit Tieren
Unfälle mit Tieren haben ein sehr großes Haftungspotential: Im Jahr 2014 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren fast 1 Million Personen, die persönlich ein Pferd besaßen. Hinzu kommen viele Reitvereine, kommerzielle Pferdeställe, Sportpferde und Pferdezüchter und viele Millionen Haustierbesitzer in Deutschland, insbesondere Hundehalter. Die Haftung des (Luxus-)Tierhalters nach § 833 S. 1 BGB ist eine Gefährdungshaftung, gleich des Kfz-Halters. Demgegenüber haftet der Nutztierhalter wegen vermuteten Verschuldens und muss nach § 833 S. 2 BGB den Entlastungsbeweis führen.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des hierfür zuständigen VI. Zivilsenats des BGH zur Tierhalterhaftung.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des hierfür zuständigen VI. Zivilsenats des BGH zur Tierhalterhaftung.
Die Veranstaltung richtet sich an Schadensachbearbeiter aus den Bereichen AH, KH und SVT sowie Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht