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Seminar Nr. 2102
Köln, 26.11.2019
Der psychische Personenschaden
Relevante psychische Erkrankungen und ihre Einordnung in das Haftpflichtrecht
Dr. Michael Burmann
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht,
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024
Prof. Dr. med. Rolf Schneider
Privatpraxis für Neurologie und Psychiatrie in Alzenau/Unterfranken
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht,
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024
Prof. Dr. med. Rolf Schneider
Privatpraxis für Neurologie und Psychiatrie in Alzenau/Unterfranken
Psychische Erkrankungen steigen nach wie vor stark an. Dies gilt sowohl für die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer und psychosomatischer Erkrankungen als auch im Hinblick auf den Anteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Jahr 2013 wurden bei 42 % der Neuzugänge zu diesen Renten die Erstdiagnose einer psychischen und/oder psychosomatischen Erkrankung gestellt. Von daher ist es nicht überraschend, dass bei der Personenschadenregulierung psychische Erkrankungen eine immer größere Rolle spielen.
Ziel des Seminars ist zum einen die Vermittlung von Grundkenntnissen über die Entstehung psychischer Erkrankungen als auch das Aufzeigen juristischer Reaktionsmöglichkeiten. Insbesondere werden Fragen des Nachweises (Anforderung an Gutachten) und der Schadensbemessung erörtert.
Ziel des Seminars ist zum einen die Vermittlung von Grundkenntnissen über die Entstehung psychischer Erkrankungen als auch das Aufzeigen juristischer Reaktionsmöglichkeiten. Insbesondere werden Fragen des Nachweises (Anforderung an Gutachten) und der Schadensbemessung erörtert.
Schadensachbearbeiter bei KH-/AH-Versicherungen; Mitarbeiter aus den Abteilungen Leistung und Regress bei SVT; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht
- Fachanwalt Sozialrecht