MWV GmbH
Freilandstr. 54
82194 Gröbenzell

Tel. 08142 51242
Fax 08142 51178

info@mwv-seminare.de

Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere Spartenübersicht um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen

vergangene Termine

Seminar Nr. 2136 (ONLINE-Veranstaltung)

Online-Seminar, 09.12.2020

Haftung und Inanspruchnahme der Architekten und Ingenieure am Bau

Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung

Prof. Dr. Heiko Fuchs
RAe Kapellmann, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der Heinrich-Heine-Universität, Leiter des Arbeitskreises „Architektenrecht“ beim Deutschen Baugerichtstag und Mitherausgeber des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars

Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages

Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure
Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechungspraxis der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure. Wichtige Entscheidungen werden vertieft unter Berücksichtigung allgemein geltender Grundsätze des werkvertraglichen Haftungsrechts besprochen.
Gesamtschuldnerische Haftung der Architekten und Ingenieure
Die gesamtschuldnerische Haftung von überwachenden Architekten und Ingenieuren mit dem Bauunternehmer wurde mit Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen beim Bundesgerichtshof vom 01.02.1965 in Stein gemeißelt und durch das neue Bauvertragsrecht zum 01.01.2018 in § 650t BGB näher ausgestaltet. Daneben hat die Praxis zahlreiche weitere Gesamtschuldnerkonstellationen hervorgebracht, die im Einzelnen vorgestellt werden. Besprochen werden zudem der Gesamtschuldnerausgleich, die Verjährung der verschiedenen Ansprüche und deren prozessuale Behandlung.
Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure
Die Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zu nicht bestehenden und zur Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden neu zu bewerten. Diskutiert werden Erfüllungsansprüche ebenso wie Mängelrechte vor und nach Abnahme sowie Ansprüche auf Schadensersatz neben der Leistung, schließlich aber auch solche aus Gesamtschuldnerausgleich.
Erfahrene Mitarbeiter aus den Bereichen Haftpflicht-Schaden und –Betrieb; Versicherungsmakler; Rechtsanwälte; Architekten und Ingenieure; Sachverständige.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Bau- und Architektenrecht

« zurück