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Seminar Nr. 2133
Köln, 14.10.2020
Arzthaftungsrecht
Grundlagenseminar (zum Teil mit vertiefenden Fragestellungen)
Arzthaftungsfälle gewinnen zunehmend an Gewicht, bergen aber auch besondere Gefahren in sich. Daher werden in dieser Veranstaltung zunächst die rechtlichen Grundlagen und Behandlungsverhältnisse systematisch und u. a. mit der Fragestellung erläutert, wer richtiger Anspruchsgegner des Patienten ist (z.B.: ambulante/stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt). Sodann werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers dargestellt; dazu gehören auch die Fragen, wie der Facharztstandard zu bestimmen ist und inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich, in Hygienefällen und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche und therapeutische Aufklärung, Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten).
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH und gibt einen Ausblick auf Reformüberlegungen des Gesetzgebers.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche und therapeutische Aufklärung, Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten).
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH und gibt einen Ausblick auf Reformüberlegungen des Gesetzgebers.
Mitarbeiter bei Versicherungen; Regress-Sachbearbeiter gesetzlicher Krankenkassen, Ersatzkassen etc.; Mitarbeiter privater Krankenkassen mit noch geringer Berufserfahrung; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
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- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht