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Seminar Nr. 2135 (Teil 1)
Köln, 27.04.-28.04.2020
Deckung, Haftung und Regress in der Privaten Haftpflichtversicherung
Teil 1: Deckungsfragen / Teil 2: Probleme bei Haftung und Regress
Grundlagenseminare
Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Prof. Dr. Peter Schimikowski
Rechtsanwalt, axis Rechtsanwälte GmbH, Köln,
Dozent am Institut für Versicherungswesen, TH Köln
Hans Joachim Wilke
ehemals AXA Versicherung AG, Haftpflichtschaden-Spezialist
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Prof. Dr. Peter Schimikowski
Rechtsanwalt, axis Rechtsanwälte GmbH, Köln,
Dozent am Institut für Versicherungswesen, TH Köln
Hans Joachim Wilke
ehemals AXA Versicherung AG, Haftpflichtschaden-Spezialist
In Teil 1 werden anhand von Praxisbeispielen systematisch aktuelle und grundlegende Deckungsfragen einer PHV erläutert. Auch der Versicherungsschutz von Regressen, z. B. durch SVT wird dargestellt. Basis bilden die GDV-Musterbedingungen. Auf eine Reihe von abweichenden Bedingungen einiger VR wird eingegangen.
Teil 2: Schadensfälle in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung haben neben der Sachschadenproblematik auch oft einen Personenschaden zur Folge. Die Bearbeitung solcher Fälle ist sowohl auf der Haftungsseite (Bearbeitung durch den Haftpflichtversicherer) als auch auf der Regressseite (Sozialversicherungsträger, Geschädigter/Rechtsanwalt) schwierig und fehlerträchtig, weil Besonderheiten bei Haftung und Regress schnell übersehen werden.
Teil 2: Schadensfälle in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung haben neben der Sachschadenproblematik auch oft einen Personenschaden zur Folge. Die Bearbeitung solcher Fälle ist sowohl auf der Haftungsseite (Bearbeitung durch den Haftpflichtversicherer) als auch auf der Regressseite (Sozialversicherungsträger, Geschädigter/Rechtsanwalt) schwierig und fehlerträchtig, weil Besonderheiten bei Haftung und Regress schnell übersehen werden.
Grundlagenseminar für Mitarbeiter aus den Abteilungen Haftpflicht-Betrieb und Haftpflicht-Schaden (Privatkundenabteilung), SVT-Regress-Abteilungen; Mitarbeiter von Versicherungsmaklern und Außendienstmitarbeiter, die zwar schon über erste Berufserfahrungen verfügen, den Haftungs- und Deckungsumfang aber noch nicht in allen Facetten kennen; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
§15
FAO
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- Fachanwalt Versicherungsrecht