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Seminar Nr. 2156 (Teil 1)
Köln, 27.05.-28.05.2020
Einführung in die Transportversicherung
Teil 1: TR und VKH-Betrieb / Teil 2: TR und VKH-Schaden
Erwin Abele
Rechtsanwalt, Langjähriger Verkehrshaftungsreferent, Allianz Versicherungs-AG
Günter Weinlich
Langjähriger Leiter Transport, Basler-Securitas Versicherungs-AG
Rechtsanwalt, Langjähriger Verkehrshaftungsreferent, Allianz Versicherungs-AG
Günter Weinlich
Langjähriger Leiter Transport, Basler-Securitas Versicherungs-AG
Teil 1: Überblick über die in Deutschland zur Anwendung kommende Transportwaren- und Verkehrshaftungsversicherung, insbesondere deren Versicherungsbedingungen und deren Anwendung in der Praxis; Risikobeurteilungen, die aufgrund der zukünftigen Vorschriften nach Solvency II von zunehmender Bedeutung sind.
Teil 2: Überblick über die praktische Schadenbearbeitung und die konkrete Schadenberechnung, samt Schadenverhütung.
- Darstellung der wichtigsten Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung
- DTV-Güter 2000/2011 und DTV-VHV 2003/2011 und entsprechende Klauseln
- Incoterms 2010 und Grundlagen der Gefahrtragung samt Anspruchsberechtigung
- Risikofaktoren in der Transportwaren- und Verkehrshaftungsversicherung
- Grundlagen der transportrechtlichen Haftungsregime (HGB, AGB, CMR, MÜ)
Teil 2: Überblick über die praktische Schadenbearbeitung und die konkrete Schadenberechnung, samt Schadenverhütung.
- Systematik der Schadenbearbeitung
- Darstellung der Rechtsprechung
- Konkrete Fallbeispiele
- Schadenverhütung
Versicherer und Makler aus Transport-Betrieb- und –Schaden-, Sach- und Haftpflichtabteilungen, die entweder über keine oder erste Berufserfahrung verfügen, sich aber in dieses komplexe Gebiet einarbeiten wollen; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht