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Seminar Nr. 2666

Online-Seminar, 27.03.2025
9.00 - 16.30 Uhr

Schriftlich bei MWV.

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Seminar 2666:
Online-Seminar, 27.03.2025
405,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat

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Arzthaftungsrecht

Grundlagenseminar (zum Teil mit vertiefenden Fragestellungen)

Wolfgang Frahm
Vorsitzender Richter Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Arzthaftungsfälle bergen besondere Gefahren in sich. Daher werden in dieser Veranstaltung zunächst die rechtlichen Grundlagen und Behandlungsverhältnisse erläutert, u.a. auch wer bei einem Fehler des Durchgangsarztes richtiger Anspruchsgegner des Patienten ist. Sodann werden die Besonderheiten im Bereich möglicher Haftungsfälle, insbesondere bei Behandlungsfehlern dargestellt; dazu gehören auch die Fragen, wie der Facharztstandard zu bestimmen ist und inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung (einschließlich der Abgrenzung zwischen Primär- und Sekundärschaden), im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich, in Hygienefällen und bei Anfängereingriffen bzw. dem Übernahmeverschulden.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungs- und beweisrechtlichen Besonderheiten dar, so bei den wirtschaftlichen und insbesondere den therapeutischen Hinweispflichten, der Fehleraufklärung, der Eingriffs- und Risikoaufklärung, und schließlich der Aufklärung über echte Behandlungsalternativen. Dabei werden auch die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Aufklärungen durch die Schwerpunkttheorie des BGH aufgezeigt.
Es werden schließlich auch prozessuale Besonderheiten (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten) und Verjährungsfragen behandelt.
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht und gibt einen Ausblick auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen zum 01.01.2026 und zeigt auch weitere Überlegungen zur „Stärkung der Patientenrechte“ auf.

Online-Plattform: Microsoft Teams
Mitarbeiter bei Versicherungen; Regress-Sachbearbeiter gesetzlicher Krankenkassen,
Ersatzkassen etc.; Mitarbeiter privater Krankenkassen (auch mit noch geringer Berufserfahrung); Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Medizinrecht
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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