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Seminar Nr. 2307 (ONLINE-Veranstaltung)
Online-Seminar, 05.11.2021
Haftung und Inanspruchnahme der Architekten und Ingenieure am Bau
Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung
Prof. Dr. Heiko Fuchs
RAe Kapellmann, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der Heinrich-Heine-Universität, Leiter des Arbeitskreises „Architektenrecht“ beim Deutschen Baugerichtstag und Mitherausgeber des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars
Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
RAe Kapellmann, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der Heinrich-Heine-Universität, Leiter des Arbeitskreises „Architektenrecht“ beim Deutschen Baugerichtstag und Mitherausgeber des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars
Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure
Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechungspraxis der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure. Wichtige Entscheidungen werden vertieft unter Berücksichtigung allgemein geltender Grundsätze des werkvertraglichen Haftungsrechts besprochen.
Gesamtschuldnerische Haftung der Architekten und Ingenieure
Die gesamtschuldnerische Haftung von überwachenden Architekten und Ingenieuren mit dem Bauunternehmer wurde mit Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen beim Bundesgerichtshof vom 01.02.1965 in Stein gemeißelt und durch das neue Bauvertragsrecht zum 01.01.2018 in § 650t BGB näher ausgestaltet. Daneben hat die Praxis zahlreiche weitere Gesamtschuldnerkonstellationen hervorgebracht, die im Einzelnen vorgestellt werden. Besprochen werden zudem der Gesamtschuldnerausgleich, die Verjährung der verschiedenen Ansprüche und deren prozessuale Behandlung.
Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure
Die Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zu nicht bestehenden und zur Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden neu zu bewerten. Diskutiert werden Erfüllungsansprüche ebenso wie Mängelrechte vor und nach Abnahme sowie Ansprüche auf Schadensersatz neben der Leistung, schließlich aber auch solche aus Gesamtschuldnerausgleich.
Online-Plattform: Microsoft-Teams
Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechungspraxis der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure. Wichtige Entscheidungen werden vertieft unter Berücksichtigung allgemein geltender Grundsätze des werkvertraglichen Haftungsrechts besprochen.
Gesamtschuldnerische Haftung der Architekten und Ingenieure
Die gesamtschuldnerische Haftung von überwachenden Architekten und Ingenieuren mit dem Bauunternehmer wurde mit Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen beim Bundesgerichtshof vom 01.02.1965 in Stein gemeißelt und durch das neue Bauvertragsrecht zum 01.01.2018 in § 650t BGB näher ausgestaltet. Daneben hat die Praxis zahlreiche weitere Gesamtschuldnerkonstellationen hervorgebracht, die im Einzelnen vorgestellt werden. Besprochen werden zudem der Gesamtschuldnerausgleich, die Verjährung der verschiedenen Ansprüche und deren prozessuale Behandlung.
Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure
Die Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zu nicht bestehenden und zur Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden neu zu bewerten. Diskutiert werden Erfüllungsansprüche ebenso wie Mängelrechte vor und nach Abnahme sowie Ansprüche auf Schadensersatz neben der Leistung, schließlich aber auch solche aus Gesamtschuldnerausgleich.
Erfahrene Mitarbeiter aus den Bereichen Haftpflicht-Schaden und –Betrieb; Versicherungsmakler; Rechtsanwälte; Architekten und Ingenieure; Sachverständige.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Bau- und Architektenrecht