Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere
Spartenübersicht
um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen
vergangene Termine
Seminar Nr. 2446 (ONLINE-Veranstaltung)
Online-Seminar, 02.12.2022
Seminar Nr. 2447 (ONLINE-Veranstaltung)
Online-Seminar, 02.12.2022
Versicherungsrecht Update
Block 1: Allgemeiner Teil Versicherungsrecht
Block 2: Versicherer- und Vermittlerhaftung
Dr. Sven Marlow
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG
Udo Spuhl
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG
Udo Spuhl
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG
Block 1 von 9.00 - 11.45 Uhr (Pause von 10:15 bis 10:30 Uhr)
Im Allgemeinen Teil des Versicherungsrechts werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Mittagspause von 11.45 bis 13.00 Uhr
Block 2 von 13.00 bis 15.45 Uhr (Pause von 14:15 bis 14:30 Uhr)
Zur Versicherer- und Vermittlerhaftung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Der BGH (Urteil v. 26.1.2022) hat sich erstmals zu § 1a VVG geäußert; das OLG Karlsruhe (Urteil v. 7.12.2021) hat insbesondere zu Darlegungs- und Beweislastfragen und der Bedeutung der Beratungsdokumentation Stellung genommen; auch vom OLG Karlsruhe stammt ein wichtiges Urteil v. 22.9.2021, welches u.a. die Pflichten des Maklers nach § 60 Abs. 1 Satz 1 VVG beleuchtet. Nicht zuletzt hat sich der BGH in einem grundlegenden Urteil v. 16.9.2021 - welches uns auch für die Rechtsschutzversicherung Bedeutung hat - u.a. die Grenzen der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens abgesteckt.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Im Allgemeinen Teil des Versicherungsrechts werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
- Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung / arglistige Täuschung
- Aktuelles zu Rücktritt usw. und Anfechtung: u.a. OLG Hamm v. 23.8.2021 (Fragen in Textform: Was wird verlangt?), OLG Frankfurt v. 24.3.2021 (u.a. unklare Antragsfragen, Kenntnis), OLG Hamm v. 5.-5.2021 (Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG), OLG Braunschweig v. 25.10.2021 (Kein Rücktritt des VR nach § 242 BGB!?), OLG Hamm v. 21.4.2021 (Täuschung bei „unerfülltem Kinderwunsch?), OLG Dresden v. 29.4.2021 (plausible Erklärung?), OLG Hamm v. 29.5.2020 (u.a.: Arglist und plausible Erklärung)
- Vertragliche Obliegenheiten
- Umfang der Aufklärungsobliegenheit - Zurechnung von Verhalten und Verschulden Dritter: OLG Koblenz v. 28.7.2021 (Vorschäden und Darlegungs- und Beweislast), OLG Karlsruhe v. 6.4.2021 (Verständnis von Fragen), OLG Dresden v. 16.2.2021 (Kenntnis von Vorschäden), OLG Saarbrücken v. 2.9.2020 (Herausgabe von Erwerbsnachweisen und Fahrzeugschlüsseln?), OLG Köln v. 8.7.2020 (Ermöglichung des Auslesens der Fahrzeugdaten?), OLG Rostock v. 8.1.2020 (Einreichung falscher Kostenvoranschläge durch Handwerker)
- Leistungsfreiheit durch verspätete Anzeige des Versicherungsfalls? – OLG Braunschweig v. 16.1.2020, OLG Dresden v. 28.1.2021
- Kürzung auf Null bei „relativer Fahruntüchtigkeit“ – OLG Hamm v. 19.7.2021
Mittagspause von 11.45 bis 13.00 Uhr
Block 2 von 13.00 bis 15.45 Uhr (Pause von 14:15 bis 14:30 Uhr)
Zur Versicherer- und Vermittlerhaftung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Der BGH (Urteil v. 26.1.2022) hat sich erstmals zu § 1a VVG geäußert; das OLG Karlsruhe (Urteil v. 7.12.2021) hat insbesondere zu Darlegungs- und Beweislastfragen und der Bedeutung der Beratungsdokumentation Stellung genommen; auch vom OLG Karlsruhe stammt ein wichtiges Urteil v. 22.9.2021, welches u.a. die Pflichten des Maklers nach § 60 Abs. 1 Satz 1 VVG beleuchtet. Nicht zuletzt hat sich der BGH in einem grundlegenden Urteil v. 16.9.2021 - welches uns auch für die Rechtsschutzversicherung Bedeutung hat - u.a. die Grenzen der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens abgesteckt.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht aber auch an Juristen der Versicherungsunternehmen und der Assekuranzmakler.
RAe: § 15 FAO 2,5 Stunden je Block; Makler/Versicherer: 2,5 Stunden Bildungszeit je Block
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 2,5 Stunden je Block; Makler/Versicherer: 2,5 Stunden Bildungszeit je Block
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht