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Seminar Nr. 2487
Düsseldorf, 11.10.-12.10.2023
Bauleistungsversicherung
Grundlagenseminar zu ABN/ABU 2011 und ABBL 2018
Schaden
Dipl.-Ing. Manfred Kansy
ehem. AXA, Leitender HBV TV Schaden,
Mitglied der Projektgruppe "TV-Projektgeschäft" im GDV
Dr. Ronald M. Roos
RAe Roos & Schmitz-Gagnon, Köln
Fachanwalt für Bau - und Architektenrecht,
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mitautor des „Kommentars zur Bauleistungsversicherung (ABN/ABU 2008)“, VVW Karlsruhe
Sascha Tews
AXA Versicherung AG
Professional Expert Bereich Schaden, Wirtschaftsingenieur (B.Eng.)
ehem. AXA, Leitender HBV TV Schaden,
Mitglied der Projektgruppe "TV-Projektgeschäft" im GDV
Dr. Ronald M. Roos
RAe Roos & Schmitz-Gagnon, Köln
Fachanwalt für Bau - und Architektenrecht,
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mitautor des „Kommentars zur Bauleistungsversicherung (ABN/ABU 2008)“, VVW Karlsruhe
Sascha Tews
AXA Versicherung AG
Professional Expert Bereich Schaden, Wirtschaftsingenieur (B.Eng.)
Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, zusammen mit den Referenten, Versicherungsfälle der verschiedensten Kategorien zu analysieren und einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Einen Schwerpunkt bilden dabei die immer wieder auftretenden Probleme, die zu Diskussionen zwischen den Vertragsparteien führen. Neben den versicherungsrechtlichen werden auch baurechtliche und bautechnische Themen angesprochen. Ziel ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Schadenfälle effektiv und nach einem bestimmten Muster zu bearbeiten. Kenntnisse des Grundlagenseminars Teil 1 sind Voraussetzung.
Die Veranstaltung richtet sich als Grundlagenseminar an Mitarbeiter aus dem TV-Bereich von Versicherern und Versicherungsmaklern, aus dem Bau- und Bauträgerbereich, aus Architekten- und Ingenieurbüros sowie an
Rechtsanwälte.
RAe: §15 FAO 12,5 Stunden; Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Rechtsanwälte.
RAe: §15 FAO 12,5 Stunden; Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Bau- und Architektenrecht