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Seminar Nr. 2526
Online-Seminar, 21.03.2024
Die Bildung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen
Verkehrsunfälle nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer
Grundlagenseminar
Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Verkehrsunfälle nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer haben oft schwere Personenschäden zur Folge, denn der nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer ist gegen die Folgen eines Zusammenstoßes im fließenden Verkehr nur unzureichend geschützt. Haftpflichtversicherern und Sozialversicherungsträgern droht hoher Aufwand. Der Haftpflichtversicherer ist bestrebt, die Ansprüche abzuwehren, der Sozialversicherungsträger will seinen Regress durchsetzen.
Das Seminar beschäftigt sich zielgerichtet und ausführlich mit der Haftungssituation bei solchen Verkehrsunfällen. Es zeigt die Haftungssystematik auf und erläutert diese an zahlreichen Beispielsfällen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Regress des Sozialversicherungsträgers und den hierbei zu beachtenden Besonderheiten.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Das Seminar beschäftigt sich zielgerichtet und ausführlich mit der Haftungssituation bei solchen Verkehrsunfällen. Es zeigt die Haftungssystematik auf und erläutert diese an zahlreichen Beispielsfällen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Regress des Sozialversicherungsträgers und den hierbei zu beachtenden Besonderheiten.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Als Grundlagenseminar richtet sich die Veranstaltung an Schadensachbearbeiter mit noch geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH, aber auch an erfahrene Praktiker, die ihre Kenntnisse noch einmal systematisch auffrischen wollen; Mitarbeiter in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; Rechtsanwälte; Makler.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht
- Fachanwalt Sozialrecht