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Seminar Nr. 2563

Online-Seminar, 15.04.2024

Arzthaftungsrecht

Grundlagenseminar (zum Teil mit vertiefenden Fragestellungen)

Wolfgang Frahm
Vorsitzender Richter Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Arzthaftungsfälle gewinnen zunehmend an Gewicht, bergen aber auch besondere Gefahren in sich. Daher werden in dieser Veranstaltung zunächst die rechtlichen Grundlagen und Behandlungsverhältnisse systematisch und u. a. mit der Fragestellung erläutert, wer richtiger Anspruchsgegner des Patienten ist (z.B.: ambulante/stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt). Sodann werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers dargestellt; dazu gehören auch die Fragen, wie der Facharztstandard zu bestimmen ist und inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich, in Hygienefällen und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche und therapeutische Hinweispflichten, Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten).
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH und es gibt einen Ausblick auf die von der Bundesregierung beabsichtigten „Stärkung der Patientenrechte“.

Online-Plattform: Microsoft Teams
Mitarbeiter bei Versicherungen; Regress-Sachbearbeiter gesetzlicher Krankenkassen, Ersatzkassen etc.; Mitarbeiter privater Krankenkassen (auch mit noch geringer Berufserfahrung); Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Medizinrecht
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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