MWV GmbH
Freilandstr. 54
82194 Gröbenzell

Tel. 08142 51242
Fax 08142 51178

info@mwv-seminare.de

Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere Spartenübersicht um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen

vergangene Termine

Seminar Nr. 2581 (Teil 1)

Hamburg, 08.04.-09.04.2024

Die Regulierung des Produkthaftpflicht- und des Rückrufschadens

Teil 1: Produkthaftpflichtschaden
Teil 2: Rückrufschaden

Dr. Menderes Günes
Günes & Hamdan Rechtsanwälte, Rechtsanwalt und Partner

Jessica König
Ass. jur., AXA Versicherung AG,
Abteilungsleiterin Groß- und Komplexschaden | Haftpflichtschaden

Dipl.-Ing. Joachim Vogel
Dipl.-Ing., LL.M. Wirtschaftsmediator, Vogel & Brasch PartGmbB,
Beratende Ingenieure, Hannover

Sowohl Produkthaftpflichtschäden als auch Rückrufaktionen für fehlerhafte Produkte nehmen weltweit rapide zu. Und kein produzierendes Unternehmen oder Händler kann sich sicher sein, nicht auch mal dazu zu gehören. Doch nur die Allerwenigsten der dabei Betroffenen wissen, wie sie sich in dieser Situation zu verhalten haben. Auch die gesetzlichen Vorschriften sind weitgehend unbekannt.
In diesem Seminar wollen wir anhand praktischer Schadenbeispiele strukturiert aufzeigen, welche Probleme sich bei der Regulierung ergeben und wie diese gelöst werden können. Das erfahrene Dozententeam besteht aus einem Spezialisten eines Erstversicherers, einem Rechtsanwalt und einem Sachverständigen und garantiert eine praxisnahe Darstellung. Sie erhalten umfassende Informationen, praktische Empfehlungen und wertvolle Insidertipps. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie technische und juristische Fallstricke vermeiden können, lernen die Kunst des geschickten Verhandelns und werden über Taktiken aber auch Stolpersteine informiert. Unser Seminar stattet Sie an jeweils zwei intensiven Schulungstagen mit dem notwendigen Wissen aus.
Mitarbeiter aus Haftpflicht-Betrieb und –Schaden; Underwriter; Makler; Sachverständige; Rechtsanwälte; Produzenten und Händler. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
RAe: § 15 FAO tauglich 12,5 Stunden pro Veranstaltung;
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

« zurück