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Seminar Nr. 2598 (Teil 1)
Online-Seminar, 13.05.2024
Transportwaren- und Verkehrshaftungsversicherung
Aufbau- und Vertiefungsseminar
Markus Robold
Stellvertretender Leiter Württembergische Versicherung AG,
FIT Firmenkunden - Transportversicherung / Verkehrshaftung Fachexperte
Stellvertretender Leiter Württembergische Versicherung AG,
FIT Firmenkunden - Transportversicherung / Verkehrshaftung Fachexperte
In diesem Aufbauseminar werden systematisch und fallbezogen Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um sicher und bedarfsgerecht transportversicherungsrechtliche Risiken und Schäden an Hand der GDV-Bedingungen in den Bereichen Transportwarenversicherung und Verkehrshaftungsversicherung zu beurteilen.
In Teil 1 werden einige für die allgemeine Warenversicherung relevanten versicherungsrechtlichen Spezialthemen vertieft. Neben den Themen Gefahrtragung werden u.a. Logistik, Lagerungen und Vermögensschäden behandelt.
In Teil 2 werden ausgewählte Problemfelder der Verkehrshaftungsversicherung besprochen wie versicherbare VKH-Risiken, Deckungs- und Haftungsumfang samt Obliegenheitsverletzungen, Überschreitung der Maxima samt Abgrenzungsfragen zu anderen Versicherungen.
Online-Plattform: Microsoft Teams
In Teil 1 werden einige für die allgemeine Warenversicherung relevanten versicherungsrechtlichen Spezialthemen vertieft. Neben den Themen Gefahrtragung werden u.a. Logistik, Lagerungen und Vermögensschäden behandelt.
In Teil 2 werden ausgewählte Problemfelder der Verkehrshaftungsversicherung besprochen wie versicherbare VKH-Risiken, Deckungs- und Haftungsumfang samt Obliegenheitsverletzungen, Überschreitung der Maxima samt Abgrenzungsfragen zu anderen Versicherungen.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Erfahrene Sachbearbeiter aus Transport-Schaden- und -Betriebsabteilungen; Mitarbeiter in Regressabteilungen; Makler; Rechtsanwälte; Verkehrsträger und die verladende Wirtschaft.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht