Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere
Spartenübersicht
um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen
vergangene Termine
Seminar Nr. 2655
Köln, 19.11.-20.11.2024
Erfolgreiche Regressdurchsetzung
Der Regress des Sachversicherers (Sach- und Technische Versicherung)
Dr. Gerd Hufnagl
Ehemals Versicherungskammer Bayern, Leiter Großschaden Regress
Dr. Frank Krahe
Kanzlei Krahe, Köln, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Sibylle Mohrmann
Versicherungskammer Bayern, Referentin Haftpflicht-Schaden
Ehemals Versicherungskammer Bayern, Leiter Großschaden Regress
Dr. Frank Krahe
Kanzlei Krahe, Köln, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Sibylle Mohrmann
Versicherungskammer Bayern, Referentin Haftpflicht-Schaden
In diesem Praktikerseminar werden die für die tägliche Praxis wichtigsten Kenntnisse zum Regress des Sachversicherers vermittelt.
- Welche Vorüberlegungen sind erforderlich?
- Wie bereite ich den Regress in tatsächlicher Hinsicht vor?
- Welche typischen Regresskonstellationen gibt es?
- Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es?
- Schadenfälle aus der Praxis
- Regresskonstellationen mit dem größten Einnahmepotential
- Checklisten
Die Veranstaltung richtet sich als Praktikerseminar an Mitarbeiter von Versicherern und Vermittlern; Makler; Außendienstmitarbeiter; Regulierer aus dem gesamten Sachversicherungsbereich; ebenso an AH-Schadensachbearbeiter, die mit der Abwehr von Regressen beschäftigt sind; Mitarbeiter von Schadenregulierungsbüros; Rechtsanwälte. Das Seminar ist auch zur Auffrischung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse geeignet. Mitarbeiter von Sachverständigenbüros sowie Regulierungsbüros erhalten Praktikerkenntnisse, um ihre Auftraggeber auf mögliche Regresse hinweisen zu können.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden; Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden; Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht