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Seminar Nr. 2662
Online-Seminar, 18.02.2025
Anwalts- und Notarhaftung
Bertin Chab
Allianz Deutschland AG, München,
leitender Justitiar Fachberatung VH-Schaden
Dr. Reinhold Roller
drrp Rechtsanwälte PartmbB, München,
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Allianz Deutschland AG, München,
leitender Justitiar Fachberatung VH-Schaden
Dr. Reinhold Roller
drrp Rechtsanwälte PartmbB, München,
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zu Fragen der Rechtsanwalts- und Notarhaftung lässt sich den Gesetzen kaum etwas Konkretes entnehmen; vielmehr ist die gesamte Materie stark richterrechtlich geprägt. Die Kenntnisse der materiellen und prozessualen Regelungen sind selbstredend unerlässlich für die Schadenbearbeitung und -regulierung bei den VH-Versicherungen, ebenso für Mitarbeitende der Betriebsabteilung, die die einschlägigen wordings erstellen. Gleichzeitig bietet sich Anwältinnen und Anwälten selbst ein interessantes Betätigungsfeld sowohl auf der Passiv- wie auch auf der Aktivseite. Schlussendlich sind Kenntnisse von spezifischen Haftungsszenarien und von Fragen der persönlichen wie der gesellschaftsrechtlichen Haftung und der berufsrechtlichen Regelungen wichtig, um typischen Haftungsgefahren zu begegnen und diesen schon im Vorfeld möglichst aus dem Weg zu gehen.
Schwerpunkt des Seminars bilden die dogmatischen Grundlagen der Haftung wie Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsinhalt sowie die „Spielregeln“, die im Haftpflichtprozess gegen Berufsträger gelten.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Schwerpunkt des Seminars bilden die dogmatischen Grundlagen der Haftung wie Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsinhalt sowie die „Spielregeln“, die im Haftpflichtprozess gegen Berufsträger gelten.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus den Schaden- und Betriebsabteilungen von Versicherungen; Rechtsanwälte; Makler.
RAe: 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht