Seminar Nr. 2700
Hamburg,
20.10.2025
9.30 - 17.00 Uhr
Radisson Blu Hotel
Congressplatz 2
Telefon: 040/3502-3100
Fax: 040/3502-3530
Schriftlich bei MWV.
500,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat, Mittagessen, Pausenverpflegung
inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat, Mittagessen, Pausenverpflegung
Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selbst unter dem Stichwort „MWV“ vor. Bitte beachten Sie, dass Zimmerbuchungen nur zeitlich befristet und im Rahmen der verfügbaren Kontingente möglich sind.
Übernachtung inkl. Frühstück:
Hamburg 155,- bzw. 169,- €
HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
Forderungsübergang und Regress von Sozialversicherung und sonstigen im Schadenfall
Dr. Michael Burmann
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht,
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024
Andrea Bähring
Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht,
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024
Andrea Bähring
Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Die Regulierung von Personenschäden ist gekennzeichnet durch das Zusammentreffen vieler unterschiedlicher Rechtszweige (wie Arbeits-, Sozialversicherungs-/Sozialhilfe-, Versicherungsvertragsrecht) mit ihren jeweiligen Systematiken und Anspruchsbedingungen. Die Regulierung vollzieht sich vor allem im Spannungsfeld von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen und Drittleistungsansprüchen (gegenüber SVT, Dienstherr pp.), die ihre Verknüpfung u.a. in uneinheitlich ausgestalteten Forderungsübergängen finden.
Die qualifizierte Abwicklung von Personenschäden verlangt neben der Kenntnis des Haftungs- und Schadenersatzrechtes immer mehr vertieftes Wissen um die möglichen Rückgriffe von dritter Seite und die den Regress regelnden Normen. Besondere Probleme stellen sich im Bereich der Forderungsberechtigung, bei Abfindungsvergleichen, Verjährungseintritt und Schadenkongruenzen.
Das Seminar will eine Orientierung in diesem Dickicht von Ersatzansprüchen und Forderungsübergängen durch umfassende Information zum Forderungsübergang auf SVT und/oder sonstige Drittleistungsträger bieten, begleitet von Hinweisen auf Vorrangigkeiten und Kongruenzprüfungen.
Die qualifizierte Abwicklung von Personenschäden verlangt neben der Kenntnis des Haftungs- und Schadenersatzrechtes immer mehr vertieftes Wissen um die möglichen Rückgriffe von dritter Seite und die den Regress regelnden Normen. Besondere Probleme stellen sich im Bereich der Forderungsberechtigung, bei Abfindungsvergleichen, Verjährungseintritt und Schadenkongruenzen.
Das Seminar will eine Orientierung in diesem Dickicht von Ersatzansprüchen und Forderungsübergängen durch umfassende Information zum Forderungsübergang auf SVT und/oder sonstige Drittleistungsträger bieten, begleitet von Hinweisen auf Vorrangigkeiten und Kongruenzprüfungen.
Schadensachbearbeiter bei AH-/KH-Versicherungen; Mitarbeiter aus den Regressabteilungen von Sozialleistungsträgern; Mitarbeiter, die sich mit der Regulierung von Personenschäden beschäftigen; Rechtsanwälte
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht