MWV GmbH
Freilandstr. 54
82194 Gröbenzell

Tel. 08142 51242
Fax 08142 51178

info@mwv-seminare.de

Seminar Nr. 2700

Hamburg, 20.10.2025
9.30 - 17.00 Uhr

Radisson Blu Hotel
Congressplatz 2

Telefon: 040/3502-3100
Fax: 040/3502-3530

info.hamburg@radissonblu.com

Schriftlich bei MWV.

Bitte kreuzen Sie das Seminar an, an dem Sie teilnehmen möchten:

Seminar 2700:
Hamburg, 20.10.2025
500,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat, Mittagessen, Pausenverpflegung

Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selbst unter dem Stichwort „MWV“ vor. Bitte beachten Sie, dass Zimmerbuchungen nur zeitlich befristet und im Rahmen der verfügbaren Kontingente möglich sind.

Übernachtung inkl. Frühstück:
Hamburg 155,- bzw. 169,- €

HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX

Forderungsübergang und Regress von Sozialversicherung und sonstigen im Schadenfall

Dr. Michael Burmann
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht,
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024

Andrea Bähring
Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Die Regulierung von Personenschäden ist gekennzeichnet durch das Zusammentreffen vieler unterschiedlicher Rechtszweige (wie Arbeits-, Sozialversicherungs-/Sozialhilfe-, Versicherungsvertragsrecht) mit ihren jeweiligen Systematiken und Anspruchsbedingungen. Die Regulierung vollzieht sich vor allem im Spannungsfeld von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen und Drittleistungsansprüchen (gegenüber SVT, Dienstherr pp.), die ihre Verknüpfung u.a. in uneinheitlich ausgestalteten Forderungsübergängen finden.
Die qualifizierte Abwicklung von Personenschäden verlangt neben der Kenntnis des Haftungs- und Schadenersatzrechtes immer mehr vertieftes Wissen um die möglichen Rückgriffe von dritter Seite und die den Regress regelnden Normen. Besondere Probleme stellen sich im Bereich der Forderungsberechtigung, bei Abfindungsvergleichen, Verjährungseintritt und Schadenkongruenzen.
Das Seminar will eine Orientierung in diesem Dickicht von Ersatzansprüchen und Forderungsübergängen durch umfassende Information zum Forderungsübergang auf SVT und/oder sonstige Drittleistungsträger bieten, begleitet von Hinweisen auf Vorrangigkeiten und Kongruenzprüfungen.
Schadensachbearbeiter bei AH-/KH-Versicherungen; Mitarbeiter aus den Regressabteilungen von Sozialleistungsträgern; Mitarbeiter, die sich mit der Regulierung von Personenschäden beschäftigen; Rechtsanwälte
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

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