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Seminar Nr. 2657

Online-Seminar, 12.12.-13.12.2024

Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden

Chancen, Risiken, Haftungsfallen

Hans-Günter Ernst
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.

Haftpflichtversicherer, SVT, RVT, Sonstige Dritte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – egal wessen Interessen sie vertreten - sind beim Abfindungsvergleich enorm gefordert:

  • Die Vor- und Nachteile müssen präzise erkannt und abgewogen werden. Der Vergleich muss den Prozesschancen ihrer Partei entsprechen und der Text „wasserdicht“ gestaltet werden.
  • Auf Schädiger- und Geschädigtenseite ist gleichermaßen sorgfältig zu prüfen, in welchem Umfang Vorbehalte akzeptiert bzw. gefordert werden müssen.
  • Die Besonderheiten und der rechnerische Umfang der vielfältigen Ansprüche aus dem Personenschaden (z.B. Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden, Vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten) sind sämtlich zu erfassen und ggf. in der Prognose auszugestalten.
  • Vorkehrungen sind weiter häufig bezüglich der Verjährung und den oft schwierigen diversen Situationen erfolgter oder noch ausstehender Forderungsübergänge zu treffen.
  • Bei minderjährigen Geschädigten und Schwerstverletzten ist die Erf
Erfahrene Sachbearbeiter, Gruppen- und Abteilungsleiter aus den Bereichen KH- und AH-Schaden; Regressspezialisten bei SVT; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 10 Stunden; Makler/Versicherer: 10 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht

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