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Seminar Nr. 1190
Barcelo Köln, 01.10.2010
Problematische Personenschäden
Dr. med. Roland Schelter
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG
Wolfgang Wellner
Langjähriger Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH,
Rechtsanwalt
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG
Wolfgang Wellner
Langjähriger Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH,
Rechtsanwalt
Problematische Personenschäden nach Unfallereignissen zeichnen sich durch häufig zweifelhafte Primärschädigungen, kaum objektiv nachweisbare Beschwerdebilder und nicht selten langwierige Verläufe mit erheblichen Folgekosten aus. Gutachterlicher Nachweis und Kausalitätsbeurteilung sind oft Ausgangspunkt für lange außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen.
Anhand typischer Beispiele dieser problematischen Personenschäden werden in diesem Praktiker-Seminar insbesondere Tipps und Hinweise zum Nachweis bzw. Ausschluss der geltend gemachten Beschwerden sowie zur Analyse der medizinischen Gutachten präsentiert. Dabei werden folgende Beschwerdebilder und Diagnosen behandelt:
Anhand typischer Beispiele dieser problematischen Personenschäden werden in diesem Praktiker-Seminar insbesondere Tipps und Hinweise zum Nachweis bzw. Ausschluss der geltend gemachten Beschwerden sowie zur Analyse der medizinischen Gutachten präsentiert. Dabei werden folgende Beschwerdebilder und Diagnosen behandelt:
- Psychische Beschwerden: Somatoforme Störung, posttraumatische Belastungsstörung, Anpassungsstörung, Hirnleistungsstörungen (Konzentration, Merkfähigkeit) nach leichtem Schädel-Hirn-Trauma.
- Körperliche Beschwerden: Chronische Schmerzsyndrome, Bandscheibenschäden, HWS-Schleudertrauma (Ligamenta alaria, Gefäß-Dissektion, Out of position)
SchadensachbearbeiterInnen bei KH-/AH-Versicherungen; MitarbeiterInnen aus den Abteilungen Leistung und Regress bei SVT; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).