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Seminar Nr. 1214
Hamburg Barcelo, 28.10.-29.10.2010
Die Bildung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen
Grundlagenseminar
Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Die Bildung der richtigen Haftungsquote führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten, zumal hierbei oft auch der „gesunde Menschenverstand“ nicht weiter hilft. Nach dem Wegfall vieler Teilungsabkommen müssen die meisten Fälle nach Sach- und Rechtslage abgerechnet werden.
Ziel dieses Grundlagenseminars ist es, den Teilnehmern die Findung der richtigen Haftungsquote zu erleichtern. Der erste Tag hat die Sachverhaltsermittlung, die Haftungsgrundlagen sowie die Beweisfragen zum Gegenstand. Am zweiten Tag wird anhand typischer Unfallsituationen die Quotenbildung systematisch erarbeitet und gezeigt, wie geringe Fallabwandlungen zu einer Änderung der Haftungsquote führen können. Das Seminar soll auch dazu dienen, einen Einblick in die Grundlagen der Unfallrekonstruktion zu geben und Problembewusstsein zu vermitteln.
Ziel dieses Grundlagenseminars ist es, den Teilnehmern die Findung der richtigen Haftungsquote zu erleichtern. Der erste Tag hat die Sachverhaltsermittlung, die Haftungsgrundlagen sowie die Beweisfragen zum Gegenstand. Am zweiten Tag wird anhand typischer Unfallsituationen die Quotenbildung systematisch erarbeitet und gezeigt, wie geringe Fallabwandlungen zu einer Änderung der Haftungsquote führen können. Das Seminar soll auch dazu dienen, einen Einblick in die Grundlagen der Unfallrekonstruktion zu geben und Problembewusstsein zu vermitteln.
Als Grundlagenseminar richtet sich die Veranstaltung an SchadensachbearbeiterInnen mit noch geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH, aber auch an erfahrene Praktiker, die ihre Kenntnisse noch einmal systematisch auffrischen wollen; MitarbeiterInnen in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).