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vergangene Termine
Seminar Nr. 1392
Barcelo Köln, 18.03.2013
Seminar Nr. 1405
Hamburg, 15.04.2013
Haftung und Inanspruchnahme der Architekten und Ingenieure am Bau
Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung
Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
Erster Teil: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechungspraxis zu diesem Thema; wichtige Entscheidungen werden vertieft unter Berücksichtigung allgemein geltender Grundsätze des Haftungsrechts besprochen.
Zweiter Teil: Ausführliche Auseinandersetzung mit der besonderen Struktur des Architektenvertrages und die vieldiskutierte Einordnung des Architekten/Ingenieurs in den Haftungsverbund der Baubeteiligten.
Dritter Teil: Neueste Entwicklungen, nach denen an die Stelle der herkömmlichen bauvertraglichen Sicherheiten eine gesetzlich geregelte, objektbezogene Baufertigstellungs- und Mängelhaftungsversicherung mit einem Direktanspruch des Bestellers gegen den Versicherer treten soll. Die Auswirkungen dieser „Versicherungslösung“ auf den Haftungsverbund wären enorm.
Zweiter Teil: Ausführliche Auseinandersetzung mit der besonderen Struktur des Architektenvertrages und die vieldiskutierte Einordnung des Architekten/Ingenieurs in den Haftungsverbund der Baubeteiligten.
Dritter Teil: Neueste Entwicklungen, nach denen an die Stelle der herkömmlichen bauvertraglichen Sicherheiten eine gesetzlich geregelte, objektbezogene Baufertigstellungs- und Mängelhaftungsversicherung mit einem Direktanspruch des Bestellers gegen den Versicherer treten soll. Die Auswirkungen dieser „Versicherungslösung“ auf den Haftungsverbund wären enorm.
Erfahrene MitarbeiterInnen aus den Bereichen Haftpflicht-Schaden und –Betrieb, VersicherungsmaklerInnen; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO), Architekten und Ingenieure.
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Bau- und Architektenrecht