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Seminar Nr. 1482 (Teil 1)

Barcelo Köln, 20.03.-21.03.2014

Die Regulierung des Produkthaftpflicht- und des Rückrufschadens

Teil 2: Rückrufschaden

Marcus Burkert
Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Schweizer & Burkert, Rosengarten
Langjähriger Leiter Haftpflicht-Schaden bei der Hörtkorn-Gruppe
Lehrbeauftragter der Deutschen Versicherungsakademie (DVA)

Dipl.-Ing. Joachim Vogel
Dipl.-Ing., LL.M. Wirtschaftsmediator, Vogel & Brasch PartGmbB,
Beratende Ingenieure, Hannover

Sowohl Produkthaftpflichtschäden als auch Rückrufaktionen für fehlerhafte Produkte nehmen weltweit rapide zu. Und kein produzierendes Unternehmen oder Händler kann sich sicher sein, nicht auch mal dazu zu gehören. Doch nur die Allerwenigsten der dabei Betroffenen wissen, wie sie sich in dieser Situation zu verhalten haben. Auch die gesetzlichen Vorschriften sind weitgehend unbekannt.
In diesem Seminar wollen wir anhand praktischer Schadenbeispiele strukturiert aufzeigen, welche Probleme sich bei der Regulierung ergeben und wie diese gelöst werden können. Das erfahrene Dozententeam besteht aus einem Großschadenregulierer, einem Rechtsanwalt und einem Sachverständigen und garantiert eine praxisnahe Darstellung. Sie erhalten umfassende Informationen, praktische Empfehlungen und wertvolle Insidertipps. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie technische und juristische Fallstricke vermeiden können, lernen die Kunst des geschickten Verhandelns und werden über Taktiken aber auch Stolpersteine informiert. Unser Seminar stattet Sie an zwei intensiven Schulungstagen mit dem notwendigen Wissen aus.
MitarbeiterInnen aus Haftpflicht-Betrieb und –Schaden; Underwriter; MaklerInnen; Sachverständige; RechtsanwälteInnen. Produzenten und Händler. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO tauglich 12 Stunden bei Einzelbuchung, 24 Stunden für beide Veranstaltungen; für Makler: 16 Weiterbildungspunkte bei Einzelbuchung, 32 Punkte für beide Veranstaltungen

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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