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Seminar Nr. 1567
Barcelo Köln, 16.03.-17.03.2015
Schadenregulierung in der Kaskoversicherung nach neuem VVG und neuen AKB
Grundlagenseminar
Prof. Dr. Karl Maier
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
Durch die Einführung des VVG 2008 sowie der zeitgleich erfolgten vollständigen Neufassung der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) haben sich für die Kaskoversicherung erhebliche Veränderungen ergeben. Erste Gerichtsentscheidungen geben Anhaltspunkte für die Zulässigkeit und die mögliche Höhe der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Auch im Obliegenheitenrecht sind insbesondere zu Fragen der Belehrung, der Kausalität und zu den Voraussetzungen der Arglist bereits etliche Urteile ergangen.
In diesem Grundlagenseminar werden die bei der Kasko-Schadenregulierung wichtigen Probleme systematisch anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Die Kenntnis der für die Schadenregulierung wichtigen gerichtlichen Entscheidungen wird ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, mit den konkreten Schadensituationen sachgerecht umzugehen.
In diesem Grundlagenseminar werden die bei der Kasko-Schadenregulierung wichtigen Probleme systematisch anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Die Kenntnis der für die Schadenregulierung wichtigen gerichtlichen Entscheidungen wird ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, mit den konkreten Schadensituationen sachgerecht umzugehen.
Die Veranstaltung richtet sich an MitbearbeiterInnnen aus den Bereichen Kraftfahrt- und Kasko-Schaden, die zwar schon über erste Berufserfahrung verfügen, aber noch nicht sattelfest sind; RechstanwälteInnen, Maklerinnen und Mitarbeiterinnen von Schadenregulierungbüros.
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 12 Stunden; für Makler: 16 Weiterbildungspunkte
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 12 Stunden; für Makler: 16 Weiterbildungspunkte
§15
FAO
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- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Verkehrsrecht