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vergangene Termine
Seminar Nr. 1579
Barcelo Köln, 13.04.2015
Seminar Nr. 1590
München, 20.04.2015
Haftung und Inanspruchnahme der Architekten und Ingenieure am Bau
Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit
Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
- Rechtsprechung des BGH und der OLG zur Haftung der Architekten und Ingenieure
Es wird ein umfassender Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte zur Architekten- u. Ingenieurshaftung gegeben. Es erfolgt eine vertiefte Besprechung der Urteile mit Bezug auf die geltenden Grundsätze des werkvertraglichen Haftungsrechts.
- Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten
Die Rspr. des BGH zur Beratungs- und Aufklärungspflicht des Architekten, insbesondere in den frühen Phasen der Planung, hat sich verschärft. Die Vertragspraxis der Architekten und Ingenieure hat hierauf bisher nicht in ausreichender Weise reagiert. Anlass genug, sich mit den vertrags- und haftungsrechtlichen Zusammenhängen näher zu befassen.
- Die Tätigkeit des Architekten und Ingenieurs im Spannungsfeld zwischen Bauordnungsrecht und vertraglicher Leistungsverpflichtung
Das Tatbestandsmerkmal „dauerhaft genehmigungsfähige Planung“ stellt schon zu Beginn der Planung eine Hürde dar, erst recht, seitdem in vielen LandesBauO die präventive Genehmigungstätigkeit der Bauordnungsbehörden auf dem Rückzug ist und die Sicherstellung der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben bis zu sicherheitsrelevanten Fragen des Brandschutzes den Bauantragstellern überlassen wird. Das Problem in der Praxis: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben führt dazu, dass anerkannte Baustandards, die „Anerkannten Regeln der Technik“, nicht eingehalten werden. Stichwort „Eurocodes“ und „Umsetzung der EnEV“. Im Seminar werden diese Zusammenhänge und die sich daraus ergebenden Haftungsfragen vertieft erörtert und mit praktischen Tipps für die Vertragsgestaltung und Fallbearbeitung verknüpft.
Es wird ein umfassender Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte zur Architekten- u. Ingenieurshaftung gegeben. Es erfolgt eine vertiefte Besprechung der Urteile mit Bezug auf die geltenden Grundsätze des werkvertraglichen Haftungsrechts.
- Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten
Die Rspr. des BGH zur Beratungs- und Aufklärungspflicht des Architekten, insbesondere in den frühen Phasen der Planung, hat sich verschärft. Die Vertragspraxis der Architekten und Ingenieure hat hierauf bisher nicht in ausreichender Weise reagiert. Anlass genug, sich mit den vertrags- und haftungsrechtlichen Zusammenhängen näher zu befassen.
- Die Tätigkeit des Architekten und Ingenieurs im Spannungsfeld zwischen Bauordnungsrecht und vertraglicher Leistungsverpflichtung
Das Tatbestandsmerkmal „dauerhaft genehmigungsfähige Planung“ stellt schon zu Beginn der Planung eine Hürde dar, erst recht, seitdem in vielen LandesBauO die präventive Genehmigungstätigkeit der Bauordnungsbehörden auf dem Rückzug ist und die Sicherstellung der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben bis zu sicherheitsrelevanten Fragen des Brandschutzes den Bauantragstellern überlassen wird. Das Problem in der Praxis: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben führt dazu, dass anerkannte Baustandards, die „Anerkannten Regeln der Technik“, nicht eingehalten werden. Stichwort „Eurocodes“ und „Umsetzung der EnEV“. Im Seminar werden diese Zusammenhänge und die sich daraus ergebenden Haftungsfragen vertieft erörtert und mit praktischen Tipps für die Vertragsgestaltung und Fallbearbeitung verknüpft.
Erfahrene MitarbeiterInnen aus den Bereichen Haftpflicht-Schaden und –Betrieb, VersicherungsmaklerInnen; RechtsanwälteInnen, Architekten und Ingenieure.
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden; für Makler: 8 Weiterbildungspunkte
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden; für Makler: 8 Weiterbildungspunkte
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Bau- und Architektenrecht