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Seminar Nr. 1660
Barcelo Köln, 17.11.2015
Die neuen durchgeschriebenen Haftpflichtbedingungen des GDV für Gewerbe und Bau
Ulrich Kleefisch
AXA Versicherung AG,
Leiter Haftpflicht Schaden Süd
Mitglied der Arbeitsgruppe Haftpflicht/Strukturreform beim GDV
Dr. Wolfram Klöber
VGH Versicherungen
Abteilungsdirektor Haftpflicht-/Rechtsschutz-/Cyber
stv. Vorsitzender der KHB im GDV
AXA Versicherung AG,
Leiter Haftpflicht Schaden Süd
Mitglied der Arbeitsgruppe Haftpflicht/Strukturreform beim GDV
Dr. Wolfram Klöber
VGH Versicherungen
Abteilungsdirektor Haftpflicht-/Rechtsschutz-/Cyber
stv. Vorsitzender der KHB im GDV
Im Rahmen des Seminares werden zunächst die Grundlagen und Voraussetzungen für die Entwicklung der neuen durchgeschriebenen Bedingungen dargestellt. Der systematische Aufbau wird erläutert. Insbesondere wird dargestellt, an welchen Stellen inhaltliche Änderungen im Regelungsgehalt vorgenommen wurden.
Die Bedingungen werden vollständig besprochen, insbesondere wird der Versicherungsschutz für besondere betriebliche/berufliche Risiken und deren Risikobegrenzungen im Mittelpunkt stehen. Einen weiteren Schwerpunkt werden die nunmehr in einem Block behandelten Ausschlüsse darstellen. Neben den allgemeinen Bedingungen für die Betriebshaftpflichtversicherung werden auch die Bedingungen für das Baugewerbe vorgestellt.
Die Bedingungen werden vollständig besprochen, insbesondere wird der Versicherungsschutz für besondere betriebliche/berufliche Risiken und deren Risikobegrenzungen im Mittelpunkt stehen. Einen weiteren Schwerpunkt werden die nunmehr in einem Block behandelten Ausschlüsse darstellen. Neben den allgemeinen Bedingungen für die Betriebshaftpflichtversicherung werden auch die Bedingungen für das Baugewerbe vorgestellt.
Erfahrene Sachbearbeiter, Gruppen- und Abteilungsleiter aus AH-Schaden und AH-Betrieb; Makler; Rechtsanwälte.
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden
für Makler: 8 Weiterbildungspunkte
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 6 Stunden
für Makler: 8 Weiterbildungspunkte
§15
FAO
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- Fachanwalt Versicherungsrecht