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vergangene Termine

Seminar Nr. 1692

Köln Mondial, 16.03.2016

Seminar Nr. 1697

Hamburg, 13.04.2016

Haftung und Inanspruchnahme der Architekten und Ingenieure am Bau

Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung

Prof. Dr. Rolf Kniffka
Langjähriger Vorsitzender Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter in komplexen Baustreitigkeiten; Gründungspräsident des
Deutschen Baugerichtstags; Verfasser des Kompendiums des Baurechts sowie
Herausgeber des Online-Kommentars zum Bauvertragsrecht


Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages

  • Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure
  • Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechungspraxis der Instanzgerichte zur Haftung der Architekten und Ingenieure.
  • Der Referentenentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts
  • Das BMJV hat aktuell einen Entwurf zur Einführung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts vorgelegt, der in Kürze verabschiedet werden soll. Der Entwurf greift mit zahlreichen Regelungen tief in das Regelungsgefüge des Bauvertrages ein und enthält Sonderregelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag, die sich mit der Struktur des Architektenvertrages, einem Sonderkündigungsrecht des Bestellers, den haftungsrechtlichen Beziehungen zwischen Architekt/Ingenieur und Unternehmer sowie einem gesetzlichen Anspruch des Architekten/Ingenieurs auf Teilabnahme seiner Leistungen beschäftigen.
  • BIM (Building Information Modeling):
  • Die computermodellgestützte Planung und Umsetzung von Bauvorhaben wird kommen. 3D, 4D oder gar 5D Planungen/Ausschreibungen sind in anderen Ländern bereits tägliche Praxis, in Deutschland hat die Diskussion um die Umsetzung von BIM gerade erst begonnen. Sie wird aus rechtlicher Sicht neue Vertragsstrukturen und -modelle hervorbringen (müssen), die viel stärker als bisher auf Kollaboration und Kooperation ausgelegt sein werden als bisher. Die Architekten und Ingenieure sind in besonderer Weise gefordert, weil sie die Hauptlast der Planung und Koordinierung tragen. Die Grundlagen für den Umgang mit BIM sowie die Konsequenzen für die Vertragsgestaltung werden erläutert.
Erfahrene Mitarbeiter aus den Bereichen Haftpflicht-Schaden und –Betrieb, Versicherungsmakler; Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler: 8 Weiterbildungspunkte

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Bau- und Architektenrecht

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