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Seminar Nr. 1735
Köln, 21.09.-22.09.2016
Rückrufe und Feldaktionen in der Automobilindustrie
Die Analyse des Rückrufschadens aus Sicht aller am Schadenereignis Beteiligten
Dr.-Ing. Dirk Althaus
Institut für Qualitäts- und Zuverlässigkeitsmanagement GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Christof Dietborn
ElringKlinger AG
Rechtsanwalt, Leiter Bereich Recht und Personal
Dr. Menderes Günes
Günes & Hamdan Rechtsanwälte, Rechtsanwalt und Partner
Carsten Krieglstein
Allianz Global Corporate & Specialty
Head of Liability Germany
Joachim Lenoir
Mitglied der Geschäftsleitung Büchner • Barella Holding GmbH & Co KG
Dipl.-Ing. Joachim Vogel
Dipl.-Ing., LL.M. Wirtschaftsmediator, Vogel & Brasch PartGmbB,
Beratende Ingenieure, Hannover
Institut für Qualitäts- und Zuverlässigkeitsmanagement GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Christof Dietborn
ElringKlinger AG
Rechtsanwalt, Leiter Bereich Recht und Personal
Dr. Menderes Günes
Günes & Hamdan Rechtsanwälte, Rechtsanwalt und Partner
Carsten Krieglstein
Allianz Global Corporate & Specialty
Head of Liability Germany
Joachim Lenoir
Mitglied der Geschäftsleitung Büchner • Barella Holding GmbH & Co KG
Dipl.-Ing. Joachim Vogel
Dipl.-Ing., LL.M. Wirtschaftsmediator, Vogel & Brasch PartGmbB,
Beratende Ingenieure, Hannover
Am Abend des ersten Seminartages wird im Veranstaltungshotel ein abendliches „Get-together“ für die Teilnehmer zum Erfahrungsaustausch veranstaltet.
Allein in Deutschland waren im Jahr 2015 ca. 1.800.000 Millionen Fahrzeuge von einem Rückruf betroffen, womit die Zahl der Rückrufe des „Rekordjahres“ 2014 nochmals deutlich übertroffen wurde. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Tendenz – nicht zuletzt wegen der zunehmenden Ausweitung des Abgasskandals - weiter fortsetzen wird. Der Rückruf und seine Folgen betreffen jedoch nicht nur den Endhersteller des Kfz, sondern auch die Zulieferunternehmen und deren Versicherer, insbesondere dann, wenn eine solche Maßnahme seine Ursache in einem Fehler eines Zulieferprodukts hat. Der globale Vertrieb von Fahrzeugen und die Notwendigkeit, im Schadensfall diese auch weltweit vom Markt zu nehmen, können dabei für die Beteiligten erhebliche finanzielle bis hin zu existentielle Folgen haben. Die Globalisierung des Vertriebs von Fahrzeugen erhöht jedoch nicht nur das Risiko bei Rückrufen, sondern verändert auch die Abwicklung von Mängelansprüchen zwischen dem Endhersteller und Teilhersteller. Neuere Endherstellervereinbarungen zeigen, dass Zulieferer auch bei den durch Feldausfälle entstandenen Kosten außerhalb von Rückrufen verstärkt zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Das Seminar dient dazu, die Themen „Rückruf und sonstige Feldschäden“ aus Sicht aller potentiell an einer solchen Maßnahme Beteiligten zu beleuchten. Das Dozententeam besteht aus erfahrenen Praktikern, welche mit diesen Maßnahmen in ihrem Tagesgeschäft in Berührung kommen und daher eine praxisnahe Darstellung garantieren. Sie erhalten umfassende Informationen, praktische Empfehlungen und wertvolle Insidertipps. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie technische und juristische Fallstricke vermeiden können und worauf im Umfang mit den verschiedenen Beteiligten zu achten ist.
Allein in Deutschland waren im Jahr 2015 ca. 1.800.000 Millionen Fahrzeuge von einem Rückruf betroffen, womit die Zahl der Rückrufe des „Rekordjahres“ 2014 nochmals deutlich übertroffen wurde. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Tendenz – nicht zuletzt wegen der zunehmenden Ausweitung des Abgasskandals - weiter fortsetzen wird. Der Rückruf und seine Folgen betreffen jedoch nicht nur den Endhersteller des Kfz, sondern auch die Zulieferunternehmen und deren Versicherer, insbesondere dann, wenn eine solche Maßnahme seine Ursache in einem Fehler eines Zulieferprodukts hat. Der globale Vertrieb von Fahrzeugen und die Notwendigkeit, im Schadensfall diese auch weltweit vom Markt zu nehmen, können dabei für die Beteiligten erhebliche finanzielle bis hin zu existentielle Folgen haben. Die Globalisierung des Vertriebs von Fahrzeugen erhöht jedoch nicht nur das Risiko bei Rückrufen, sondern verändert auch die Abwicklung von Mängelansprüchen zwischen dem Endhersteller und Teilhersteller. Neuere Endherstellervereinbarungen zeigen, dass Zulieferer auch bei den durch Feldausfälle entstandenen Kosten außerhalb von Rückrufen verstärkt zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Das Seminar dient dazu, die Themen „Rückruf und sonstige Feldschäden“ aus Sicht aller potentiell an einer solchen Maßnahme Beteiligten zu beleuchten. Das Dozententeam besteht aus erfahrenen Praktikern, welche mit diesen Maßnahmen in ihrem Tagesgeschäft in Berührung kommen und daher eine praxisnahe Darstellung garantieren. Sie erhalten umfassende Informationen, praktische Empfehlungen und wertvolle Insidertipps. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie technische und juristische Fallstricke vermeiden können und worauf im Umfang mit den verschiedenen Beteiligten zu achten ist.
Mitarbeiter aus Haftpflicht-Betrieb und –Schaden; Underwriter; Makler; Sachverständige; Rechtsanwälte; Leitungsverantwortliche aus Herstellerunternehmen. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden, Makler: 16 Weiterbildungspunkte
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden, Makler: 16 Weiterbildungspunkte
§15
FAO
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- Fachanwalt Versicherungsrecht