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Seminar Nr. 1895

Köln, 04.12.-05.12.2017

Rückrufe und Feldaktionen in der Automobilindustrie

Die Analyse des Rückrufschadens aus Sicht aller am Schadenereignis Beteiligten
Im Blickpunkt: Autonomes Fahren

Dr.-Ing. Andreas Braasch
Institut für Qualitäts- und Zuverlässigkeitsmanagement GmbH,
Geschäftsführender Gesellschafter

Dr. Menderes Günes
Günes & Hamdan Rechtsanwälte, Rechtsanwalt und Partner

Mirko Klug
Huf Hülsbeck & Fürst GmbH & Co. KG
Abt. Q-W, Leiter Globales Gewährleistungsmanagement

Joachim Lenoir
Mitglied der Geschäftsleitung Büchner • Barella Holding GmbH & Co KG

Dipl.-Ing. Joachim Vogel
Dipl.-Ing., LL.M. Wirtschaftsmediator, Vogel & Brasch PartGmbB,
Beratende Ingenieure, Hannover

Der Rückruf und seine Folgen betreffen nicht nur den Endhersteller des Kfz, sondern auch die Zulieferunternehmen und deren Versicherer, insbesondere dann, wenn eine solche Maßnahme seine Ursache in einem Fehler eines Zulieferprodukts hat. Der globale Vertrieb von Fahrzeugen und die Notwendigkeit, im Schadensfall diese auch weltweit vom Markt zu nehmen, können dabei für die Beteiligten erhebliche finanzielle bis hin zu existentiellen Folgen haben. Die Globalisierung des Vertriebs von Fahrzeugen erhöht jedoch nicht nur das Risiko bei Rückrufen, sondern verändert auch die Abwicklung von Regressansprüchen zwischen dem Endhersteller und Teilhersteller. Neuere Endherstellervereinbarungen zeigen, dass Zulieferer auch bei den durch Feldausfälle entstandenen Kosten außerhalb von Rückrufen verstärkt zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Das „Autonome Fahren“, welches nicht mehr reine Zukunftsbetrachtung, sondern bereits teilweise technische Realität ist, führt im Hinblick auf die Produktverantwortung sowohl des Endherstellers als auch des Zulieferers zu neuen Rechtsfragen und Risiken, die im diesjährigen Themenschwerpunkt behandelt werden.
Das Seminar dient dazu, die Themen „Rückruf und sonstige Feldschäden“ aus Sicht aller potentiell an einer solchen Maßnahme Beteiligten zu beleuchten. Das Dozententeam besteht aus erfahrenen Praktikern, welche mit diesen Maßnahmen in ihrem Tagegeschäft in Berührung kommen und daher eine praxisnahe Darstellung garantieren. Sie erhalten umfassende Informationen, praktische Empfehlungen und wertvolle Insidertipps. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie technische und juristische Fallstricke vermeiden können und worauf im Umfang mit den verschiedenen Beteiligten zu achten ist.
Mitarbeiter aus Haftpflicht-Betrieb und –Schaden; Underwriter; Makler; Sachverständige; Rechtsanwälte; Leitungsverantwortliche aus Herstellerunternehmen. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden; Makler: 16 Weiterbildungspunkte

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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