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Seminar Nr. 1918 (Teil 1)
Köln, 11.04.-12.04.2018
Einführung in die Transportversicherung
Transportwaren- (TR) und Verkehrshaftungsversicherung (VKH)
Betrieb und Schaden
Grundlagenseminar
Erwin Abele
Rechtsanwalt, Langjähriger Verkehrshaftungsreferent, Allianz Versicherungs-AG
Günter Weinlich
Langjähriger Leiter Transport, Basler-Securitas Versicherungs-AG
Rechtsanwalt, Langjähriger Verkehrshaftungsreferent, Allianz Versicherungs-AG
Günter Weinlich
Langjähriger Leiter Transport, Basler-Securitas Versicherungs-AG
Teil 1: Überblick über die in Deutschland zur Anwendung kommende Transportwaren- und Verkehrshaftungsversicherung, insbesondere deren Versicherungsbedingungen und deren Anwendung in der Praxis; Risikobeurteilungen, die aufgrund der zukünftigen Vorschriften nach Solvency II von zunehmender Bedeutung sind.
Teil 2: Überblick über die praktische Schadenbearbeitung und die konkrete Schadenberechnung, samt Schadenverhütung.
- Darstellung der wichtigsten Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung
- DTV-Güter 2000/2011 und DTV-VHV 2003/2011 und entsprechende Klauseln
- Incoterms 2010 und Grundlagen der Gefahrtragung samt Anspruchsberechtigung
- Risikofaktoren in der Transportwaren- und Verkehrshaftungsversicherung
- Grundlagen der transportrechtlichen Haftungsregime (HGB, AGB, CMR, MÜ)
Teil 2: Überblick über die praktische Schadenbearbeitung und die konkrete Schadenberechnung, samt Schadenverhütung.
- Systematik der Schadenbearbeitung
- Darstellung der Rechtsprechung
- Konkrete Fallbeispiele
- Schadenverhütung
Versicherer und Makler aus Transport-Betrieb- und –Schaden-, Sach- und Haftpflichtabteilungen, die entweder über keine oder erste Berufserfahrung verfügen, sich aber in dieses komplexe Gebiet einarbeiten wollen; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 12,5 Std. bei Einzelbuchung, 25 Std. für beide Veranstaltungen;
Makler: 16 Weiterbildungspunkte bei Einzelbuchung, 32 Punkte für beide Veranstaltungen
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 12,5 Std. bei Einzelbuchung, 25 Std. für beide Veranstaltungen;
Makler: 16 Weiterbildungspunkte bei Einzelbuchung, 32 Punkte für beide Veranstaltungen
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht