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Seminar Nr. 1935
Köln, 28.05.-29.05.2018
Schadenregulierung in der Kaskoversicherung nach neuem VVG und neuen AKB
Grundlagenseminar
Prof. Dr. Karl Maier
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
Edmund Schmitt
Vorsitzender Richter am OLG Köln
Lehrbeauftragter der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
Edmund Schmitt
Vorsitzender Richter am OLG Köln
Lehrbeauftragter der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck
Durch die Einführung des VVG 2008 sowie der zeitgleich erfolgten vollständigen Neufassung der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt-versicherung (AKB) haben sich für die Kaskoversicherung erhebliche Veränderungen ergeben. Immer mehr Gerichtsentscheidungen geben Anhaltspunkte für die Zulässigkeit und die mögliche Höhe der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Auch im Obliegenheitenrecht sind insbesondere zu Fragen der Belehrung, der Kausalität und zu den Voraussetzungen der Arglist bereits etliche Urteile ergangen.
In diesem Grundlagenseminar werden die bei der Kasko-Schadenregulierung wichtigen Probleme systematisch anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Die Kenntnis der für die Schadenregulierung wichtigen gerichtlichen Entscheidungen wird ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, mit den konkreten Schadensituationen sachgerecht umzugehen.
In diesem Grundlagenseminar werden die bei der Kasko-Schadenregulierung wichtigen Probleme systematisch anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Die Kenntnis der für die Schadenregulierung wichtigen gerichtlichen Entscheidungen wird ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, mit den konkreten Schadensituationen sachgerecht umzugehen.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitbearbeiter aus den Bereichen Kraftfahrt- und Kasko-Schaden, die zwar schon über erste Berufserfahrung verfügen, aber noch nicht sattelfest sind; Rechtsanwälte; Makler und Mitarbeiter von Schadenregulierungsbüros; Sachverständige.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden; Makler: 16 Weiterbildungspunkte
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden; Makler: 16 Weiterbildungspunkte
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Verkehrsrecht