MWV GmbH
Freilandstr. 54
82194 Gröbenzell

Tel. 08142 51242
Fax 08142 51178

info@mwv-seminare.de

Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere Spartenübersicht um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen

vergangene Termine

Seminar Nr. 1997 (Teil 1)

Hamburg, 20.11.-21.11.2018

Die Bildung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen

Grundlagenseminar
Teil 1: Kfz gegen Kfz/Teil 2: Verkehrsunfälle sonstiger Verkehrsteilnehmer

Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag

Die Bildung der Haftungsquote führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten, zumal hier oft auch der „gesunde Menschenverstand“ nicht weiterhilft. Nach dem Wegfall vieler Teilungsabkommen müssen die meisten Fälle nach Sach- und Rechtslage abgerechnet werden.
Im ersten Teil beschäftigen wir uns mit Verkehrsunfällen, bei denen zwei Kraftfahrzeuge beteiligt sind, im zweiten Teil mit Verkehrsunfällen, die zwischen Kraftfahrzeug und nicht motorisiertem Verkehrsteilnehmer eintreten.
Ziel des Grundlagenseminares ist es, den Teilnehmern die Findung der richtigen Haftungsquote zu erleichtern. Anhand konkreter Beispiele werden die Haftungsgrundlagen sowie Beweisprobleme systematisch dargestellt und die Quotenbildung ermittelt.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Regress des Sozialversicherers und den hierbei zu beachtenden Besonderheiten.
Als Grundlagenseminar richtet sich die Veranstaltung an Schadensachbearbeiter mit noch geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH, aber auch an erfahrene Praktiker, die ihre Kenntnisse noch einmal systematisch auffrischen wollen; Mitarbeiter in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; Rechtsanwälte; Makler.
RAe: § 15 FAO 18,5 Stunden für beide Veranstaltungen
Makler/Versicherer: 18,5 Stunden Bildungszeit für beide Veranstaltungen

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

« zurück